Erstellt am 27.07.2006 um 15:04 Uhr von Mona-Lisa
wertigo,
"Info Schulungen im Hause" beinhalten keinen Beschluss, sondern ist eine Information und nicht mehr!
Ihr könnt während der Sitzung einen Beschluss fassen, aber nur wenn der Antrag zur Beschlussfassung von den BR-Mitgliedern nachträglich zur Tagesordnung aufgenommen wird.
Meiner Meinung nach ist dieser von euch gefasste Beschluss ungültig.
Erstellt am 27.07.2006 um 15:14 Uhr von RolfH
@ wertige
Seh ich wie Mona-Lisa. Wenn ihr zu Beginn der Sitzung eine Änderung der TO auf Antrag des BRV beschlossen hättet, und zwar einstimmig, dann hättet ihr einen Beschluss zu dieser Schulung machen können.
Der TOP " Info Schulungen im Haus" ist erstens nur eine Info und zweitens "im Haus" - da geht es wohl um hausinterne Schulungen, und nicht um eine schulung bei einer Einrichtung außer Haus.
Das bedeutet auch für mich: der Beschluss ist nicht rechtsgültig.
Erstellt am 27.07.2006 um 20:51 Uhr von Michi
Hallo wertigo,
Genau richtig was RolfH geschrieben hat.
Man kann jederzeit auf Antrag ein TOP während der Betriebsratssitzung dazu setzen.
Wichtig ist dabei das dieser TOP EINSTIMMIG zugestimmt wird.
Sollte dies nicht einstimmig beschlossen worden sein, so hat der BRV diesen TOP zur nächsten Betriebsratssitzung auf die Einladung zu nehmen.
gruß
Michi
Erstellt am 27.07.2006 um 22:16 Uhr von Friedrich
Ich denke, dazu gehört auch, dass zur Sitzung ordentlich geladen wurde und der BR vollzählig ist (Ersatzmitglieder). Dann kann man über die Erweiterung der Tagesordnung einen einstimmigen Beschluss fassen. Entsprechend muss dies auch im Protokoll dokumentiert werden.
Das klingt pedantisch, aber denkt immer daran, dass sowas auch vor dem AGer Bestand haben muss!