Hallo Kolleginnen und Kollegen,

wir brauchen Platz in den Schränken und haben eine Frage zu Aufbewahrungsfristen: Lt. BetrVG werden die Wahlakten vom BR mindestens bis zur Beendigung seiner Amtszeit aufbewahrt. Heißt das, dass Akten von früheren Wahlen vernichtet werden können? Und wie lange müssen BR-Akten (Protokolle, Schriftverkehr etc.pp) aufbewahrt werden?

Für eine Info hierzu vielen Dank vorab.