Erstellt am 27.07.2006 um 08:55 Uhr von pit47
Hallo Betriebsratten,
siehe § 7 Abs. 1 TzBfG, der AG hat einen Arbeitsplatz, den er öffentlich oder innerhalb des Betriebes ausschreibt, auch als Teilzeitarbeitsplatz auszuschreiben, wenn sich der Arbeitsplatz hierfür eignet.
Erstellt am 27.07.2006 um 09:09 Uhr von Kölner
@pit47
Ja, eben. Vielleicht eignen sich diese Arbeitsplätze nicht dafür!
@Betriebsratten
"Diskriminierung?" ...Wo?
"Wo liegt die Mitbestimmung?" ...im BetrVG und da ganz nahe beim § 99 BetrVG!
"Wie würdet Ihr einhaken?" ...wenn überhaupt, dann bei der personellen Massnahme!
Erstellt am 27.07.2006 um 09:21 Uhr von pit47
@Kölner,
Betriebsratten erwähnt in seiner Frage, daß die neuen Arbeitsplätze den gleichen Tätigkeitsumfang haben, wie die alten, die mit Tz-MA besetzt sind.
Erst lesen, dann denken und schreiben.
Erstellt am 27.07.2006 um 09:29 Uhr von Kölner
@pit47
"Erst lesen," Okay...habe ich gemacht!
"dann denken" Augenblick, ich bin ein Mann und mein Hirn funktioniert ja mechanisch ... aber, ja, auch erledigt!
"und schreiben." An diesem Ergebnis hast Du Dich ja bereits gemäß Deines verbalen Amoklaufes abgearbeitet.
Ergebnis: Ich bleibe dabei!
Vielleicht helfen Dir ja noch die folgenden Fragen:
Wer entscheidet denn, ob sich die Stelle als Teilzeitstelle eignet?
Wie kann eine Vollzeitstelle trotz/wegen der Nichteignung dennoch zu einer Teilzeitstelle werden?
Wie deutest Du denn den Satz des Fragestellers "Mehrere neue Stellen, mit gleichem Tätigkeitsumfang, möchte der AG ausschliesslich als Vollzeit ausschreiben"?
Erstellt am 27.07.2006 um 10:41 Uhr von Fayence
Betriebsratten,
die Eignung als Teilzeitstelle kann der AG gem. Deiner Beschreibung schlecht verleugnen.
Er kann allerdings nicht dazu gezwungen werden, diese Stelle auch Teilzeit besetzen zu müssen.
Aber vielleicht gibt es ja TeilzeitmitarbeiterInnen, welche in Vollzeit wechseln möchten...
Siehe § 7 Abs. 2 und § 9 TzBfG.
Erstellt am 27.07.2006 um 10:46 Uhr von Lotte
wobei es sich ja um neue Stellen handelt.
Und es könnte ja sein (wenn ich mal hypothetisch sein darf), dass der AG schon sovielen Stundenreduzierungen zugestimmt hat, dass er nun festgestellt hat, dass er unbedingt mal wieder eine Vollzeitkraft mit dem gleichen Tätigkeitsumfang einstellen muss, damit die Arbeit weiterhin zu seiner Zufriedenheit erledigt wird
Erstellt am 27.07.2006 um 12:39 Uhr von pit47
@Kölner,
den Satz des Fragstellers "Mehrere neue Stellen, mit gleichem Tätigkeitsumfang, möchte der AG ausschliesslich als Vollzeit ausschreiben" sehe ich als Indiz dafür, daß diese Stellen auch für Teilzeit geeignet sein könnten und mehr verlangt der § 7 des TzBfG nicht, damit eine Ausschreibung auch als Tz-Arbeitsplatz vorgenommen werden muß.
Ob Tz-MA eingestellt werden liegt im Ermessen des AG.
Erstellt am 27.07.2006 um 13:02 Uhr von Uschi
Darf ich als Teilzeitkraft mal etwas fragen? Wo liegt das Problem, wenn zwei Mitarbeiter sich auf eine Stelle bewerben und sie somit "voll" besetzen? Verstehe ich das richtig, dass der AG möchte, dass während der ganzen Woche sich jemand um die Arbeit kümmert? Dann wäre doch ein Argument 2 Halbe = Vollbesetzung.
Weshalb sind Vollzeitkräfte flexibeler?
Ein weiteres Argument: wenn eine halbe Kraft krank wird, dann ist spätestens nach einer halben Woche die andere da und kann die Arbeit weiter erledigen, bzw. die Lücke ist nicht so groß.
Erstellt am 27.07.2006 um 13:11 Uhr von Lotte
Uschi,
also wenn ich mal meine Arbeit zugrunde legen darf: Wenn es nur noch Teilzeitkräfte gibt (im Schichtbetrieb) ist entweder keine Übergabe und nötiger Informationsfluss mehr gewährleistet oder es kann die Betreuung im nötigen Umfang nicht mehr aufrecht erhalten werden.
Erstellt am 27.07.2006 um 16:44 Uhr von Uschi
Lotte,
naja, es ist auch oft eine Frage der Organisation. Ich habe die Frage so verstanden, dass mehrere Stellen ausgeschrieben werden, deshalb wäre es auch möglich, wenn eine Stelle zum Beispiel durchaus mit Teilzeitkräften besetzt werden könnte. Ich teile mir seit fast 20 Jahren eine Stelle mit anderen Kolleginnen und ich gebe natürlich zu, diese Stelle bedarf einer guten Organisation und gute Zusammenarbeit zwischen den beiden Mitarbeitern.
Erstellt am 27.07.2006 um 17:05 Uhr von Ramses II
Uschi,
ich habe mal gehört (weiß nicht ob es stimmt) dass die L*fthansa auf den Fernverbindungen keine Halbtagskräfte einstellen will.
Erstellt am 27.07.2006 um 17:07 Uhr von Kölner
@Uschi
Deine Argumente in Ehren, aber mir fallen auch mindestens ein halbes Dutzend dagegen ein
Erstellt am 27.07.2006 um 17:07 Uhr von Lotte
Ramses,
Das meinst Du aber auch wieder nicht ernst? Die machen doch sowas bestimmt ;-)))
Erstellt am 27.07.2006 um 18:52 Uhr von Uschi
Ich merke schon, die Hitze bekommt uns allen nicht. ;o)
Ramses ich hatte gar nicht mitbekommen, dass die Frage von einer Beschäftigten von Lusthansa gestellt wurde ;o)
Kölner, na da bin ich aber froh, dass es bei mir seit 20 Jahren prima klappt und bitte verrate meinem Arbeitgeber bloß keine Gegenargumente, denn ich habe vor, noch einige Jahre dies so durchzuziehen. ;o)
Mal nebenbei erwähnt, wir Mitarbeiter müssen uns alle auf "unsere" Arbeitsplätze bewerben, weil eine große Umorganisation und Stellenabbau stattfindet.
Erstellt am 27.07.2006 um 20:44 Uhr von Kölner
@Uschi
Verrat liegt mir fern.
Aber eine Frage:
Was bedeutet der letzte Satz konkret?
Erstellt am 27.07.2006 um 22:11 Uhr von Uschi
Kölner,
ich nehme mal an, bei der Masse der Beiträge hier, kann nicht alles behalten werden (soll bitte kein Vorwurf sein). Ich hatte irgendwo mal erwähnt, dass in unserem Unternehmen große Veränderungen anstehen. Konkret heißt das, wir wurden von einem anderen gekauft und nun hat ein weiterer Betriebsübergang stattgefunden. WIe das immer so ist, soll Personal reduziert werden und man hat uns mitgeteilt, wo wie viele Stellen benötigt werden. Zum Beispiel gab es in Bereichen 1,5 Stellen, die nun auf eine reduziert wird. Man hat uns mitgeteilt, das nicht automatisch die halbe Stelle wegfällt, sondern die eine Stelle ausgeschrieben wird und sich alle darauf bewerben können. In dem Bereich, in dem ich arbeite wird von 3 auf 2 reduziert und da ich ja eine Teilzeitkraft bin, werde ich mich mit meiner anderen Hälfte auf eine Stelle bewerben müssen und den Leuten klar machen müssen, dass wir beide die geeigneten dafür sind. Puh, nun habe ich versucht so kurz wie möglich unser künfitges Problem zu schildern.
Erstellt am 27.07.2006 um 22:45 Uhr von Kölner
@Uschi
So einen Wahnsinn - und deswegen auch meine Frage - können nur AG mit einem verschüchterten AN-Schaft machen.
Dringend: Hier müsste mal richtig eingegriffen werden.
Erstellt am 27.07.2006 um 22:52 Uhr von Ramses II
Kölner,
das ist doch genial! Der Arbeitgeber spielt Schwarzer Peter mit der Belegschaft und die merkt nicht dass die Karten gezinkt sind.
Erstellt am 27.07.2006 um 23:27 Uhr von Kölner
@Ramses II
Was für ein überaus wahrer Euphemismus von Dir!
Erstellt am 28.07.2006 um 10:18 Uhr von Uschi
Nun ja, das hat unser AG vor, aber wir in unserem Bereich (es sind 21 Direktionen über Deutschland) haben dem nicht zugestimmt, somit sind wir zur Zeit der böse örtliche BR. Und die ganze Angelegenheit verzögert sich, weil man von Seiten der Personalabteilung nun nicht weiter weiß. Und Ihr glaubt doch wohl, dass wir uns Hilfe holen. Tja, wir sind ein ganz neuer BR, in den anderen Direktionen hat kein Wechsel stattgefunden, und alle haben genickt und nun kommen sie ins Überlegen und wollen sich nach und nach unserer Sache anschließen.