Erstellt am 26.07.2006 um 11:45 Uhr von w-j-l
???
Soviel er sich dafür nehmen kann.
Wenn Du nach generellen Regelungen fragst: kenne ich keine.
Erstellt am 26.07.2006 um 11:47 Uhr von Werner
Hallo Opwert,
die Frage ist nicht wirklich zu verstehen.
Warum muß der BRV seinen Nachfolger einarbeiten?
Woher weiß der BRV wer sein Nachfolger wird?
Was meinst du?
Erstellt am 26.07.2006 um 12:42 Uhr von Opwert
Hallo Zusammen,
die frage : es wird ein Neuer BRV gewählt , der alte verliert sein Vorsitz , nun muß der Neue
mit den laufenden Aufgaben vetraut werden , hierzu nun die Frage : wieviel Zeit ist für die Amtsübergabe geplant , evtl Freistellung des Alten BRV. ?
Erstellt am 26.07.2006 um 13:13 Uhr von Mona-Lisa
Opwert,
wie dir w-j-l schon sagte, es gibt kein Gesetz, das regelt, wie lange bei einem Wechsel des BRV eine Einarbeitung erfolgen muss/sollte.
Die Faustregel ist im Normalfall, solange die Amtszeit des alten BRV noch andauert.
Aber, sehe ich das richtig, dass ihr euren BRV abgewählt habt, da ihr mit ihm nicht klargekommen seid?
Ich gehe davon aus, dass dieser Wechsel gegen seinen Willen war! Der wird von sich aus wohl überhaupt keinen einarbeiten!
Ist nicht gerade gentleman like, aber da werdet ihr wohl alleine klarkommen müssen. Zwingen kann ihn niemand!
....manchmal hilft ein 4-Augengespräch zwischen altem und neuem BRV....
Erstellt am 26.07.2006 um 13:24 Uhr von Opwert
@Mona-Lisa
Nein nicht abgewählt, eigene sache.
aber wie sieht die Freistellung gegenüber GL.für amtsüberabe.
Erstellt am 26.07.2006 um 13:34 Uhr von Lotte
Nach §37 (2) BetrVG gehört diese Einarbeitung doch auf jeden Fall zu den Aufgaben des BR, die erforderlich ist zur ordnungsgemäßen Durchführung der BR Tätigkeit.
Erstellt am 26.07.2006 um 13:41 Uhr von Mona-Lisa
Opwert,
hast du nen`Krampf in den Fingern? ;-)
ich versuche, aus deiner "stenographischen" Antwort eine Folgerung zu ziehen.
Euer BRV ist selbst zurückgetreten, richtig?
Er bleibt reguläres BR-Mitglied, richtig?
Du willst jetzt wissen, ob ihr gegenüber der GL eine Freistellung des zurückgetretenen BRV zur Einarbeitung des neuen BRV fordern könnt, richtig?
Nein, das könnt ihr nicht fordern.
An diesem Punkt kann nur ein vernünftiges Gespräch mit der GL, in der ihr die Problematik darstellt, helfen.
Erstellt am 26.07.2006 um 13:53 Uhr von Lotte
Mona Lisa,
m.E. gibt der Fitting unter §37 genug her, als dass man eine (begrenzte) Freistellung, z.B. jeweils eine Stunde nach der BR Sitzung durchaus vertreten kann.
Erstellt am 26.07.2006 um 14:07 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
ich wage dies zu bezweifeln, vor allem reicht meiner Meinung nach 1 Stunde nach jeweils einer Sitzung nicht aus.
Ein neuer BRV sollte mit allen Dingen und Problemen, die dieses Amt innehaben, nicht nur stundenweise eingewiesen werden, sondern über einen längeren Zeitraum. Worüber man jetzt diskutieren könnte, wie lang ist ein längerer Zeitraum.
Du hast schon recht mit dem § 37, ....zur ordnungsgemässen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist....
Trotzdem finde ich, dass bei einem Gespräch mit der GL eine vernünftigere Lösung getroffen werden kann.
Erstellt am 26.07.2006 um 14:15 Uhr von w-j-l
So richtig verstehe ich die Diskussion nicht ganz.
Soweit es sich um die Amtsführung handelt, hat der neue BRV Anspruch, entsprechende Schulungen zu besuchen.
Soweit es für die Themen des BR erforderlich ist, bedeutet es doch, dass der BRV das Gremium nicht umfassend eingebunden hat, sonst müßten doch die restlichen Wiedergewählten dem neuen BRV ein wenig über die laufenden Themen sagen können. Oder habt ihr keine Wiedergewählten?
Erstellt am 26.07.2006 um 14:38 Uhr von Mona-Lisa
w-j-l,
den Schulungsanspruch bezweifelt ja niemand.
Aber es ist doch so, dass ein BRV , natürlich abhängig von der Grösse des Gremium`s, z.B. ein bisschen mehr Schreibkram an der Backe hat, als die restlichen BR-Mitglieder.
Hast du einen anderen Vorschlag?
Erstellt am 26.07.2006 um 14:54 Uhr von Lotte
Eigentlich diskutieren wir hier wirklich im Nebel
- wir wissen nichts über das Gremium, Größe, Freistellungen etc.
aber schön, dass wir drüber geredet haben ;-))
Erstellt am 26.07.2006 um 15:20 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
find ich auch, nett, mit dir geredet zu haben ;-)
wie is`n das Wetter bei euch?
" - wir wissen nichts über das Gremium, Größe, Freistellungen etc. "
stimmt!
@Opwert,
du bist am Zug!
Erstellt am 26.07.2006 um 15:24 Uhr von Lotte
Unseren Antworten entsprechend: Heiß, so das kaum noch ein vernünftiger Gedanke möglich ist.
Erstellt am 26.07.2006 um 15:54 Uhr von w-j-l
@ Mona-Lisa
Meine in der Aussage enthaltene Vermutung war die, dass hier vielleicht ein zu selbstständiger oder eigenmächtiger BRV aus dem Amt ging, und der Nachfolger deshalb nicht durchblickt.
Bei uns ging der Wechsel relativ problemlos, da der Vorgänger (der unmittelbar in ATZ ausschied) eine tadellose Ablage hinterlies, und da das Gremium in alles "eingeweiht" war. Der nachfolgende BRV konnte aus dem Stand weitermachen.
Erstellt am 26.07.2006 um 16:00 Uhr von Mona-Lisa
w-j-l,
das ist ja schon Bilderbuchmässig.......... ihr seid zu beneiden! ;-))
Das hab ich bei uns leider nicht erlebt.......
Erstellt am 26.07.2006 um 16:20 Uhr von Opwert
Erstmal dank an alle die sich beteiligt haben.
In diesem Fall ist die die Anzahl der MA bei unter 900 . daraus ergeben sich X Mitglieder
Die Frage war eindeutig: der BRV möchte sein Amt als BRV niederlegen aber noch als BR
Tätig sein . Er hat nur das
Gremium wenig über die laufenden Themen als BRV informiert .
Erstellt am 26.07.2006 um 17:28 Uhr von Lotte
Opwert,
das heißt: Anrecht auf zwei Freistellungen. Die haben dann ja einiges zu tun und zum Informationsfluss könnte man sicherlich eine BR Sitzung machen auf der der ehemalige BRV genügend Zeit bekommt, seine gesetzlichen Pflichten ein wenig nachzuholen und das Gremium zu informieren.
Komische Truppe das bei Euch
Erstellt am 26.07.2006 um 18:01 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
nur zu deiner Information: 6 email-Bestätigungen von deinem letzten Beitrag,
(17.28 Uhr) :-)) !!
W.A.F. ist glaub ich auch manchmal ne komische Truppe....
Erstellt am 26.07.2006 um 18:09 Uhr von Lotte
Mein Grund, warum ich das Kästchen nicht mehr aktiviere ;-)
Nein, Deins werde ich jetzt nicht anklicken...