Erstellt am 26.07.2006 um 08:15 Uhr von nidis
Hallo JOBU!
Lt. Arbeitszeitgesetz muß man für Sonntagsarbeit einen Ausgleichstag erhalten.
Da das Arbeitszeitgesetz allerdings von einer 6 Tagewoche ausgeht, kommt es darauf an, wie eure MA generel arbeiten. Arbeitet ihr in einer 6 Tagewoche, müßt ihr einen Ausgleichstag erhalten. Arbeitet ihr in einer 5 Tagewoche, habt ihr ja einen freien Tag und erhaltet keinen Ausgleichstag.
Erstellt am 26.07.2006 um 08:35 Uhr von Kölner
@JOBU
Ausserdem wirst Du doch bereits mit den 100% entschädigt...
Erstellt am 26.07.2006 um 08:47 Uhr von Toeppi
Generell sind 100% richtig und bei einem freien Tag in der Woche steht euch kein Ausgleichstag zu. Ausserdem sind die Sonntage freiwillig. Die Mitarbeiter müssen also nicht arbeiten kommen.
Erstellt am 26.07.2006 um 09:12 Uhr von Fayence
Toeppi,
verkaufsoffener Sonntag und keiner geht freiwillig hin.... von den Mitarbeitern?
Erstellt am 26.07.2006 um 12:20 Uhr von spartacus
Nun mal der Reihe nach!
1. ob die MA am sonntag freiwillig arbeiten muß der BR klären(was glaubt ihr was mit dem MA sonst passiert wenn er "freiwillig" die sonntagsarbeit verweigert?)
2. sonntagsarbeit und freizeitausgleich ist im ladenschlußgesetz geregelt.
3. hat der BR der mehrarbeit am sonntag zugestimmt kann der MA entscheiden ob er die zeit bezahlt haben möchte oder als freizeit (einschließlich der zuschläge)
4. der freizeitausgleich soll innerhalb der folgewoche erfolgen(sagt das LschlußG)
5. darüber hinausgehende bessere regelungen kann (und sollte) der BR vereinbaren