Hallo zusammen
ich habe eine Frage zu Sonntagsarbeit.
Wir im Einzelhandel eines Baumarktes haben im Jahr 3 Sonntage geöffnet.
Arbeitszeit 13,00 bis 18,00-18,30.
Die Arbeitszeit wird lt.T.V. doppelt Gutgeschrieben,
Am Samstag wir genau von 8,00 bis noch 18,00 Gearbeit mit der gleichen Manschaft
Nun die Frage :
Die Arbeitszeit für Sonntag ist zu 100% lt T.V. festgeschrieben.
Wie sieht es im Arbeitsrecht aus? muß der Arbeitgeber nicht auch noch einen Tag also
der darauf folgender Montag freigegeben weden ????
wer kann Helfen.