Hallo,

für morgen um 09:00 habe ich zusammen mit zwei weiteren MitarbeiterInnen zur 1. Wahlversammlung zur Gründung eines BR im vereinf. zweistuf. wahlverf. eingeladen.

Heute um 16:30 schreibt der Geschäftsführer per Email an allen MA, dass er für morgen um 08:30 eine Mitarbeiter Versammlung einberuft. Im Tenor steht da:

a) Sehr freundlicher Ton:
Stellt fest, dass ein BR sehr viel helfen kann in der Geschäftsentwicklung der Firma
b) bedauert dass die Einladenden sich nicht vorher mit der GF kontakt aufgenommen haben.

Dies ist natürlich sachlich falsch, denn zu a) der BR hilft die GF bei ihrer Geschäftsentwicklung nicht, er ist eine Interessenvertretung der AN und zu b) im Vorfeld haben die Initiatoren keinen Mandat, um für die Belegschaft mit der GF zu verhandeln.

Kann die Einberufung einer MA-Versammlung kurz vor der Wahlversammlung als versuchte Wahlbehinderung gewertet werden? Kann per einstw. Verf. oder sonstige Rechtsmittel dagegen vorgegangen werden? Wie sieht ihr das überhaupt? Rühig und entspannt?

Danke im Vorfeld!