Erstellt am 25.07.2006 um 18:29 Uhr von Fayence
Bernd,
grundlegend müsste geklärt sein, ob und inwieweit die Prokura im Innenverhältnis eingeschränkt ist. Auch könnte z.B. eine Einzel- oder Gesamtprokura im Handelsregister eingetragen sein.
Deshalb kann Deine Frage aus meiner Sicht so nicht beantwortet werden.
Erstellt am 25.07.2006 um 20:07 Uhr von Kölner
Ich glaube ja, dass die Prokura nichts damit zu tun hat...oder zumindest nur sehr wenig!
Eher schon die Frage, inwieweit eine Handlungsvollmacht besteht!
Erstellt am 25.07.2006 um 20:11 Uhr von Fayence
Würdest Du bitte Licht in´s Dunkel bringen.
Weil die Prokura nur für die Geschäftsfähigkeit in Bezug auf Dritte massgeblich ist??
Erstellt am 25.07.2006 um 20:23 Uhr von Kölner
@Fayence
Korrekt!
Es gibt Leute, die eine Prokura haben, allerdings keinerlei Handlungs"kompetenzen" in den innerbetrieblichen Verhältnissen besitzen.
Der BR sollte sich ergo im Vorfeld über die Vollmacht zur Erlaubnis die Urkunde unterschreiben zu dürfen, vergewissern.
Erstellt am 25.07.2006 um 20:33 Uhr von Fayence
@ Kölner
Dann war also mein erster Hinweis nicht ganz so falsch! Nur zum Verständnis; selbst eine Einzelprokura ohne "innerbetriebliche" Einschränkung, würde nicht zum Unterschreiben einer BV berechtigen?
Erstellt am 25.07.2006 um 20:38 Uhr von Kölner
@Fayence
Gegenfrage:
Was machst Du dann mit den zwanzig Prokuristen mit Einzelprokura in einer Firma?
Handlungsvollmacht muss entscheidend sein...
Erstellt am 25.07.2006 um 20:42 Uhr von Fayence