Erstellt am 24.07.2006 um 16:40 Uhr von spartacus
Ein "Maulkorb" für BR-Mitglieder ist mir nicht bekannt.
Allerdings sollte man(frau) sich über die Folgen seiner Taten(Worte)
im klaren sein.
Der Vorgesetzte ist mir auch etwas zu voreilig. Änderungen von
AZ und Pausen sind mitbestimmungspflichtig. Jetzt muß der Vorsitzende und das Gremium wohl tätig werden.
Deshalb sowas möglichst VORHER absprechen.
Erstellt am 25.07.2006 um 08:09 Uhr von Maroni65
Hallo Kollegen,
hätte wohl etwas konkreter sein sollen. Diese Arbeitszeiten gibt es schon seit Jahren und sie wurden bereits zweimal dem BR vorgelegt, der diesen auch bereits zweimal zugestimmt hat.
Mein Vorgesetzter denke war nicht voreilig, er hatte lediglich die Zeiten so übernommen und legte diese dem BR erneut vor, der diesen Zeiten erneut zustimmte.
Als ich abends dann alles nochmal durchging viel mir der Fehler auf und meldete dies unverzüglich unseren Vorsitzenden. Zudem ergab sich ein Gespräch mit meinen Vorgesetzten und ich fand es nur korrekt ihn darauf hinzuweisen, er solle doch bitte diese Zeiten hinsichtlich der gesetzlichen Pausenregelung nochmal überprüfen. Als er den Fehler bemerkte reagierte er sofort und absolut korrekt.
Nun fühlt sich aber der BR-Vorsitzende auf den "Schlips" getreten. Er meinte... nur er habe das recht solche Dinge gegenüber den Vorgesetzten zur Rede zu bringen... das Gremium habe die "Klappe" zu halten.
Damit bin ich jetzt eigentlich nicht einverstanden... denn solche Dinge unterliegen keiner Geheimhaltung und wozu bin ich denn sonst da ..... das ich nicht das ganze Gremium vertreten kann ist schon klar... aber hier?????
War ich denn so falsch dran???
Erstellt am 25.07.2006 um 09:04 Uhr von wölfchen
Im Fitting 22. Auflage, Kommentar zum § 37 BetrVG Randnummer 47 ist ausdrücklich von der Eigenverantwortlichkeit der Amtsführung des einzelnen BR- Mitglieds die Rede, während im gleichen Kommentar zu § 26 (2) BetrVG unter der Randnummer 22 zu lesen ist, dass der Vorsitzende weder der Bevollmächtigte, noch der gesetzliche Vertreter des BR ist, sondern der Vertreter in der Erklärung.