Erstellt am 23.07.2006 um 12:42 Uhr von Nord
Schau mal hier ein sollte alles Klären
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__15.html
Erstellt am 23.07.2006 um 12:50 Uhr von TigerKarat
Danke Nord,
also kann man gar nichts machen, außer sie würden sich neu Bewerben?
Das würde also heißen, obwohl wir die beiden gebrauchen, läuft erstmal ihr Vertrag aus.
Außer sie werden weiter beschäftig und der Arbeit geber weiß davon.
Aber wann ist das der Fall? Sobald die beiden auf den Dienstplan geschrieben und eingeplant sind?
Erstellt am 23.07.2006 um 13:22 Uhr von anelke61
Hallo Tiger
mit dem "neu" bewerben is auch nicht. den der Arbeitgeber müßte diese dann fest einstellen nach meinen Wissensstand.
gruß anelke61
Erstellt am 23.07.2006 um 13:30 Uhr von Nord
Der AG kann aber die Zeitverträge verlängern, eine Befristung ist bis zu 42 Monate machbar...steht auch in Teilzeit befristungsgesetz........
Wenn dein AG die beiden am 01.08. einsetzt ohne vorher einen neuen Arbeitsvertrag auszustellen sind sie laut §625 BGB mein ich automatisch festeingestellt....
Gruß
Nord
Erstellt am 23.07.2006 um 13:37 Uhr von `Ramses II
"Der AG kann aber die Zeitverträge verlängern, eine Befristung ist bis zu 42 Monate machbar...steht auch in Teilzeit befristungsgesetz........"
Wo?
Erstellt am 23.07.2006 um 13:39 Uhr von TigerKarat
Hmm, das heißt wir müssen abwarten und können noch nichts machen. Oder?
Die beiden wollen nun gerne wissen, was mit ihnen ist. Ob sie nun weiter arbeiten dürfen oder ob ihr Vertrag ausgelaufen ist. Ich kann die beiden verstehen. Sie müssten sich nach neuer Arbeit umsehen. Aber unsere Leitung hat zur einer gesagt, wer alles am 1.8. da ist, der würde auch übernommen werden. Nur mit der Aussage kann ich nicht arbeiten.
Gruss
Tiger
Erstellt am 23.07.2006 um 13:39 Uhr von Kölner
@Ramses II
Ich glaube ja, dass Nord die Ziffern vertauscht hat...Du auch?
Erstellt am 23.07.2006 um 13:40 Uhr von Lotte
Annelke,
wenn der Betrieb an einen anderen AG übergeht, können sie sich bewerben
Nord,
Deine Information ist veraltet,
es darf 24 Monate ohne Grund befristet werden und 48 Monate bei einer Neugründung eines Betriebes.
Da hier in einem bestehenden Betrieb übernommen wird ist es m.E. keine Neugründung
zum Einsatz nach dem 1.08. ohne AV gibt es einige Urteile, die Dich bestätigen
Erstellt am 23.07.2006 um 13:43 Uhr von TigerKarat
@ Lotte, und wo finde ich die? Kannst du mir eine Adresse sagen???
Nein der Betrieb wurde nicht neu gegründet ind besteht schon länger als 4 Jahre. :)
Erstellt am 23.07.2006 um 13:47 Uhr von anelke61
Hallo lotte
lieg ich dann nicht richtig? nachricht 38674
Erstellt am 23.07.2006 um 14:13 Uhr von Lotte
Tiger Karat,
meinst Du wo Du aktuelle Gesetze findest?
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
anelke,
das Gesetz bezieht sich zumindest nur auf den selben AG. Wenn ein Betrieb in einen anderen Betrieb aufgeht und der AG wechselt, kann man sich m.E. neu bewerben