Erstellt am 22.07.2006 um 19:53 Uhr von Lotte
@Culti
sie muss es Dir nicht sagen im Fitting unter §26 BetrVG RN 33 steht, dass im Falle der Informationsweitergabe an ein anderes BR Mitglied als den BRV, dieses als Bote tätig wird. Die Frist beginnt aber erst zu laufen, wenn der BRV oder der BR als solches (Gremium) informiert wurde.
Erstellt am 22.07.2006 um 20:48 Uhr von Ramses II
Lotte,
willst Du damit sagen dass sich der AG irgendein BRM aussuchen kann und dieses damit als Bote tätig werden muss?
Erstellt am 22.07.2006 um 21:01 Uhr von Kölner
@Ramses II
Ich denke sogar, dass bei einer regelmässigen Kommunikation zwischen AG und irgendeinem anderem BRM, der BRV und mithin der BR ein viel grösseres Problem als nur die Frage nach der Botenfunktion oder deren Gültigkeit, bekommen wird.
Erstellt am 22.07.2006 um 21:47 Uhr von Ramses II
Kölner,
Du meinst der AG darf mit den Nicht-Vorsitzenden gar nicht mehr kommunizieren?
Erstellt am 22.07.2006 um 21:52 Uhr von Lotte
@Kölner, Ramses,
ich halte sehr viel von Euch und glaube Euch sogar mehr als mancher Internetseite... ;-) Aber wenn ich etwas im Fitting lese, dann muss man mich überzeugen, dass ich es falsch verstanden habe und da steht nun mal das Besagte unter o.a. RN
Erstellt am 22.07.2006 um 21:55 Uhr von Ramses II
Lotte, die 33 war aber vorhin noch nicht da...
In der 19. Auflage war es noch Randnummer 44. Aber mittlerweile ist ja die Berücksichtigung der Gruppen weggefallen.
Wogegen mein Einwurf war war die Suggestion dass jedes BRM als Bote tätig werden MUSS wenn der AG ihm gegenüber eine an den BR gerichtete Erklärung abgibt.
Der Passus im Fitting ist aber nach meiner Auffassung so zu verstehen, dass in dem Falle das BRM "nur" Bote ist und deshalb die Erklärung noch nicht dem BR zugegángen ist. Und wenn diese Erklärung aus Schussleigkeit, Bosheit oder Ignoranz den BR bzw. den BRV gar nicht erreicht, dann geht es dem BR nie zu.
Erstellt am 22.07.2006 um 21:57 Uhr von Fayence
Lotte,
Du versuchst aber die Ausnahme als die Regel auszulegen! :-) Lese doch bitte ergänzend die Ausführungen zum §26, RN 33.
Nicht umsonst steht selbst im reinen Gesetzestext:
(2) ....Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt.
Erstellt am 22.07.2006 um 21:57 Uhr von Uschi
Hallo,
als Frischling habe ich auf meinem Seminar gelernt, dass BRV Auge und Ohr des BR ist und es steht geschrieben, dass zum Beispiel Fristen oder so, erst laufen, wenn die Nachrichten beim BRV angelangt sind. Einzige Ausnahme, der BRV ist nicht zu erreichen Urlaub oder Krankheit, dann gilt dies mit dem Stellvertreter.
Gruß Uschi
Erstellt am 22.07.2006 um 22:03 Uhr von Lotte
Ramses
ja, sorry, war mir eben erst aufgefallen, dass ich die Zahl vergessen hatte
Fayence,
aber genau die Stelle meine ich doch. Wenn man RN 24 dazu nimmt, wird auch klar, dass es sich hauptsächlich um den Beginn der Fristen handelt. Dass die Botentätigkeit nur im Ausnahmefall zutrifft steht im Fitting aber nicht.
Erstellt am 22.07.2006 um 22:05 Uhr von Kölner
@Ramses II
Darf er. Gerne sogar...
Wenn dies allerdings regelmäßig geschieht, könnte dann nicht der AG von einer Duldung dieses Verfahrens ausgehen?
Könnte dann nicht dieses BRM durch den AG und einer gewissen/dauerhaften Akzeptanz des BR eine (stillschweigende) Duldungsvollmacht zugesprochen bekommen haben?
Erstellt am 22.07.2006 um 22:10 Uhr von Fayence
Lotte,
diese RN fängt doch aber mit folgendem Wortlaut an:
Durch Abs. 3 (Druckfehler) S. 2 wird klargestellt, das dem BR gegenüber abzugebende Erklärungen grundsätzlich vom BRV entgegengenommen werden. ....
Erstellt am 22.07.2006 um 22:17 Uhr von Ramses II
Kölner,
das Gesetz kann dadurch nicht babbedungen werden.
Erstellt am 22.07.2006 um 22:17 Uhr von Lotte
Fayence,
stimmt. Heißt aber doch nicht, dass ich, wenn ich die BRV nicht leiden kann, nicht zu einem anderen BR gehen kann, da ich mich ja dann auf den folgenden Satz berufen kann, der wie folgt anfängt:
Wird eine dem BR gegenüber abzugebende Erklärung nicht dem Vors., sondern einem anderen BR...
Erstellt am 22.07.2006 um 22:24 Uhr von Ramses II
Lotte,
die Verantwortung für die Zustellung an den BRV bzw. das Gremium liegt dann aber nach wie vor bei Dir. Wenn das andere Mitglied Deine BR-Anhörung in den nächsten Mülleimer wirft, dann war es das mit der fristgerechten Kündigung.
Erstellt am 22.07.2006 um 22:27 Uhr von Kölner
@Ramses II
Es gab dazu mal ein LAG-Urteil, welches auch nicht so alt war!
Hat jemand den Richardi griffbereit?
Ich meine es dort gelesen zu haben!
Erstellt am 22.07.2006 um 22:42 Uhr von Fayence
Kölner,
im Richardi ist zur Empfangszuständigkeit folgendes zu lesen:
Nur der Vorsitzende oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter sind zur Entgegennahme der Mitteilungen oder Erklärungen berechtigt.... (Ausnahme: Ausschüsse denen Aufgaben zur selbständigen Erledigung usw.)
Ein diesbezügliches LAG Urteil finde ich in meiner Ausgabe nicht.
Erstellt am 22.07.2006 um 22:47 Uhr von Kölner
LAG Rostock März 03
Ich korrigiere: Mai 03
Erstellt am 22.07.2006 um 22:52 Uhr von Fayence
Und was steht drin?
P.S. Davon abgesehen gibt es keine LAG´s mit Städtenamen. ;-)
Erstellt am 22.07.2006 um 22:54 Uhr von Lotte
aber glaubt Ihr denn, das man in Cultis Fall ein Gericht überzeugen könnte, dass es wiederum den AG zu überzeugen hat, dass dieser fortan mit dem BRV kommuniziert?
Ramses,
ja so isses wohl, aber genau wie vom BRV erwarte ich von allen BRM einen verantwortungsvollen Umgang mit derart wichtigen Dingen
Erstellt am 22.07.2006 um 22:55 Uhr von otto
Die Diskussion und die Auseinandersetzung über die richtige Interpretation irgendwelcher Kommentarstellen sind ja ganz interessant, aber ich habe Culti sehr viel grundsätzlicher verstanden: Darf man es dem Arbeitgeber erlauben, nur mit dem BRS oder anderen BR-Mitgliedern zu kommunizieren, weil er den BRV nicht leiden kann? Und da bin ich der Meinung: Nein!!
Der BRV vertritt den BR nach außen und damit auch gegenüber dem Arbeitgeber. Der BR ist ein demokratisch gewähltes Gremium. Er wählt aus seiner Mitte den BRV und der Arbeitgeber hat beide Wahlen - die des Gremiums und die des BRV - zu akzeptieren und mit dem BR und damit auch mit dem demokratisch legitimierten BRV vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Meiner Meinung nach sollte man dem AG auch keine Schlupflöcher wie z.B. Duldungsvollmacht und dergl. offen lassen.
Gruß otto
Erstellt am 22.07.2006 um 22:58 Uhr von Kölner
@Fayence
Inhalt:
Dort steht, dass bei regelmäßiger - ausschl. - Kommunikation zwischen AG und einem BRM über eine Duldungsvollmacht gesprochen werden kann.
Aber ich habe den O-Text nicht vor mir liegen; das Wissen um das Urteil verdanke ich nur meinem Gedächtnis und meinen bescheidenen Aufzeichnungen!
Erstellt am 22.07.2006 um 23:00 Uhr von Lotte
Otto,
würdest Du also zum ArbG gehen und nach §23 (3) beantragen, dass das Gericht dem AG die Unterlassung dieser Handlung aufgibt?
Erstellt am 22.07.2006 um 23:03 Uhr von Lotte
Ich möchte darauf hinweisen, dass Culti schreibt, dass es zur Zeit so ist, also war es voher anders und wird vielleicht wieder anders?
Ein Gespräch wäre vielleicht angebracht?
Erstellt am 22.07.2006 um 23:05 Uhr von Ramses II
Fayence,
das "P.S. Davon abgesehen gibt es keine LAG´s mit Städtenamen. ;-)" ist ja der Hammer!
Dann sach jenen http://www.lag-hamm.nrw.de/ doch mal Bescheid dass die endlich ihre Homepage ändern...
*VBG*
Erstellt am 22.07.2006 um 23:10 Uhr von Kölner
@Fayence
Da sollte ich jetzt aber auch noch drauf rumreiten!
Ich schweige, schwelge und geniesse!
Ramses sei Dank.
Erstellt am 22.07.2006 um 23:14 Uhr von Ramses II
Kölner,
vermutlich: "Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Mai 2003 - 5 Sa 452/02"
Hast Du eigentlich kein Google?
Erstellt am 22.07.2006 um 23:15 Uhr von Fayence
Ramses II und Kölner,
TA: Ich bin lieb. Ihr seid lieb. Wir sind alle lieb.
Dann sagt LexisNexis aber auch, die sollen die LAG Urteile dann auch nach Städtenamen und nicht nach Bundesländern ordnen. Und jedes Urteil was ich bislang dort recherchiert habe fängt z.B. an mit: Gericht: Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern usw.
TA: Die sind doof. Ich bin doof. Ihr seid doof.
Erstellt am 22.07.2006 um 23:21 Uhr von Kölner
@Ramses
Ne, google hatte ich nicht.
Und ne Denkblockade, eine Handsuchmaschine wegen der Unterlagen und nicht den Willen im Internet nachzusuchen!
Du bist da einfach eine Nummer pfiffiger und hast vermutlich viel mehr Zeit. Bei mir sträubt sich mitunter meine "Brut" gegen längere Recherchen!
;-)
Erstellt am 22.07.2006 um 23:23 Uhr von Kölner
@Fayence
Heisst es nicht auch LAG Köln?
Erstellt am 22.07.2006 um 23:30 Uhr von Fayence
@ Kölner
Du quälst mich schon genug und jetzt muss ich mir auch noch das LAG Köln gefallen lassen. ;-)) Grrrrrrrr
P.S.
BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 24.6.2004, 2 AZR 461/03
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 20. Mai 2003 - 5 Sa 452/02 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen
Erstellt am 22.07.2006 um 23:50 Uhr von Ramses II
Fayence,
wissen wir doch, wissen wir doch!
Erstellt am 23.07.2006 um 00:09 Uhr von Fayence
Ramses II,
auch Dir noch ein GRRRRRRRRRRRRRRR zur Nacht! Werde jetzt meine Decke über mich stülpen.
Erstellt am 23.07.2006 um 00:13 Uhr von Ramses II
Hatte ich doch schon geahnt...
Jetzt ist es also DEINE Filzdecke...
Erstellt am 23.07.2006 um 00:38 Uhr von Fayence
... in die ich mich bei diesen sommerlichen Temperaturen aber nicht ganz fest einwickle
Erstellt am 26.07.2006 um 09:06 Uhr von Toeppi
Hallo an alle.
Ich habe eben mal die ganze Diskussion gelesen. Grundsätzlich kann er ein anderes BRM informieren. Die Frage für euch im Gremium ist aber wie ihr miteinander zusammenarbeitet. Wenn ihr euch klar absprecht und die anderen BRM auf den BRV verweisen hat sie gar keine andere Möglichkeit. Ihr müßt geschlossen auftreten und ihr nicht zeigen das sie so verfahren kann.
Erstellt am 26.07.2006 um 09:08 Uhr von Toeppi
Ach ja. Ich habe noch etwas vergessen. Geht niemals alleine in ein Gespräch mit einem Vorgesetzten. Ich braucht immer einen Zeugen. Also auch hier dann die Antwort an die Chefin, das der BRM den BRV mit ins Gespräch nimmt!