Ich als BR Vorsitzende habe mit einer Miarbeiterin über ihre Versetzung gesprochen .Da sich der BR einig wahr nicht zu zustimmen,habe ich einen Tag vor unserer Sitzung mit der Mitarbeiterin gesprochen und Ihr auch erklärt warum. Ich weiß das ich laut § 80 BetrVG das Recht habe den Mitarbeiter am Arbeitsplatz auf zu suchen und mit Ihr zu reden. Wer hat noch eine gute Argumentation für mich, weil der AG mir jetzt versucht eins aus zu wischen, da ich von mir aus als BR Vorsitzende mit der Mitarbeiterin gesprochen habe und nicht alle BR Mitglieder sofort über das Gespräch in Kenntnis gesetzt habe.
Hab mich natürlich ordnungsgemäß an/abgemeldet und die BR Mitglieder auf der Sitzung über das gespräch informiert.