Hallo zusammen,

in unserem Betrieb gibt es in meheren Büros Radios. Diese Radios sind Eigentum der jeweiligen Kollegen.
Auf Anfrage der GEZ, sieht sich die Geschäftsführung veranlasst, Anmeldebelege für die jeweiligen Radios von den Kollegen zu fordern. Wir nehmen an , dass die GF bei Nichtvorlage der Anmeldebestätigung den jeweiligen Kollegen auffordern wird, das Radio zu entfernen. zudem hat die GF gegenüber der GE bestätigt, dass das Unternehmen selbst keine Radios betreibt. Wir haben keine Vereinbarung zu "Radio hören am Arbeitsplatz". Nach § 87 Abs 1 Nr. 1 BetrVG ist diese Angelegenheit mitbestimmungspflichtig. Wir wollen verhindern, dass die Anmeldebelege bei der GF eingereicht werden. Unserer Meinung ist es nicht notwendig, dass die GF diese Belege vorhalten muß, weil die Radios in privater Nutzung sind. Wie kann man hier am geschicktesten vorgehen ? Gibt es schon aktuelle Rechtsprechungen zu diesem Thema (Vorlage der Anmeldebestätigung).