Erstellt am 20.07.2006 um 19:10 Uhr von Hirnixxl
Der BR ist bei Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie bei den Pausenzeiten mitbestimmungspflichtig. Ebenso bei den Dienstplänen.
Erstellt am 20.07.2006 um 20:21 Uhr von Lotte
Der Dienstplan kann nach Genehmigung durch den BR nur noch in gemeinsamer Absprache mit den Mitarbeitern geändert werden, d.h. auf freiwilliger Basis. Es sei denn es tritt ein Engpass auf, dann kann man zum Dienst verpflichtet werden, erhält aber Überstundenzuschlag für angeordnete Ü-Stunden.
M.E. kann man nicht kurzfristig zum Ü-Abbau gezwungen werden wenn der Dienstplan es schon anders vorsieht
Erstellt am 20.07.2006 um 20:30 Uhr von Kölner
@Lotte
Sehr ungerne widerspreche ich Dir...
Man kann bei einem Arbeitszeitkonto, entsprechenden Regelungen - wie z.B. im TVöD - ohne weiteres nach Hause geschickt werden und - Achtung - sogar im Rahmen des Kontos in die Minusstunden kommen.
Erstellt am 20.07.2006 um 20:34 Uhr von Lotte
@Kölner,
na gut, dass ich m.E. schrieb, sicher war ich mir ja nicht...
Aber wozu dient dann das MBR bei Dienstplänen? Makulatur? Oder nur dem Entgegenwirken bestimmter Regelverstöße, z.B. Schaukeldienst etc.?
Erstellt am 20.07.2006 um 20:38 Uhr von Kölner
@Lotte
Makulatur nicht gerade. Denn: Die MBR's gibt es ja schon im Vorfeld - bei der Einrichtung der AZ-Konten!
Erstellt am 22.07.2006 um 00:27 Uhr von otto
Hallo Kölner,
natürlich wage ich kaum, Ihnen zu widersprechen, aber: Ein "Schicken ins Arbeitszeitminus" ist nur erlaubt, wenn das ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ausdrücklich vorsehen; ansonsten ist das nicht erlaubt.
Gruß otto
Erstellt am 22.07.2006 um 09:11 Uhr von Kölner
@otto
Wage ruhig. Zumal Du sehr recht hast!
Erstellt am 24.07.2006 um 14:34 Uhr von birwein
Ich arbeite auch im Krankenhaus und habe auch mit den Streikauswirkungen zu tun. In welchem Gesetz steht denn das mit dem Abbau der Überstunden, habe im TVöD schon nachgeschaut , bin aber noch nicht fündig geworden.Verdi schreibt uns, wir müssen uns nicht nach hause schicken lassen. Unsere PDL sagt, 24 Std. vorher den MA fragen wär ok. Früher im BAT stand 48 Std. Wo genau find ich da die rechtliche Grundlage?