Erstellt am 20.07.2006 um 12:50 Uhr von neuer BR
Hallo Tom,
wie Du schon selbst geschrieben hast sind das die Aufgaben für einen Schriftführer.
Erstellt am 20.07.2006 um 13:03 Uhr von Kölner
Schriftführer haben mitunter mehr Macht als ein BRV.
Erstellt am 20.07.2006 um 13:04 Uhr von Ramses II
Schriftführerinnen haben mitunter mehr Macht als ein BRV.
Erstellt am 20.07.2006 um 13:24 Uhr von Kölner
@Ramses II
Ist das BetrVG denn weiblich?
Erstellt am 20.07.2006 um 13:46 Uhr von Fayence
Tom64,
welche Aufgaben noch hinzu kommen können, hängt m.E. auch davon ab, ob und in welchem Umfang der BR durch z.B. eine Bürokraft unterstützt wird.
So könnte die Ablage der Sitzungsniederschriften, Anwesenheitslisten, Sitzungsunterlagen oder sonstiger Schriftverkehr etc. ebenfalls durch den/die SchriftführerIn erledigt werden. Ich denke, dass ein BR in der Ausgestaltung dieser Funktion ziemlich frei entscheiden kann.
@ Kölner & Ramses II
Da habt Ihr wohl beide Recht! :-))
Erstellt am 20.07.2006 um 15:43 Uhr von Nemet
Niederschrift
1. Über jede Betriebsratssitzung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie ist von einem vom Betriebsrat zu wählenden Schriftführer zu erstellen. Diese hat auch darüber zu wachen, dass die Teilnahmeberechtigten sich in die Anwesenheitsliste eintragen und diese der Niederschrift beizufügen.
2. Für die Niederschrift wird ein Standardvordruck verwendet, der sich wiederholende Angaben enthält. Der Niederschrift sind die Tagesordnung und die Anwesenheitsliste beizufügen. Die Niederschrift soll zu jedem Tagesordnungspunkt möglichst folgende Angaben enthalten:
Ziffer des Tagesordnungspunktes zum Thema,
Stichpunkte zur Ausgangssituation,
Information, Daten und Fakten, die von den Betriebsratsmitgliedern zusätzlich genannt wurden,
Angabe der zugeschickten und verteilten Unterlagen,
Wortlaut aller Anträge zur Beschlussfassung,
Abstimmungsergebnis in Stimmzahlen einschließlich der Enthaltungen,
Arbeitsaufträge, bei denen der Verantwortliche und der Erledigungstermin genau zu nennen sind.