Erstellt am 19.07.2006 um 19:54 Uhr von Kölner
@Fredl
Schwierig, schwierig....wenn nicht schon unmöglich.
Man KANN eine solche Vereinbarung ja machen, man MUSS sie ja nicht vornehmen.
Aber vielleicht ist unser TVöD-Gott, "w-j-l" mit einem besseren Rat zur Stelle.
Erstellt am 20.07.2006 um 08:57 Uhr von nidis
@Kölner
Man MUSS eine solche Vereinbarung machen.
@Fredl
Nicht in Panik geraten. Die Leistungsentgeltgeschichte muss ja nicht bis zum 01.01.2007 vereinbart sein.
Wenn ihr 2007 keine Vereinbarung findet, erhalten alle Mitarbeiter/ innen eine Zusatzausschüttung.
Wendet euch an Ver.di oder hier an die W.A.F. und besucht ein Seminar.
Das wird euch helfen, eine Umsetzung in eurem Unternehmen vorzunehmen
Erstellt am 20.07.2006 um 11:34 Uhr von Wölfchen
Das Problem steht bei uns auch im Raum, wir hatten auch schon bei der Schulung über TVöD darüber gesprochen und entsprechend dem TV geht das Leistungsentgeld nur, wenn sich AG und BR e i n v e r n e h m l i c h in einer BV einigen. Es gibt also keine Einigungsstelle und keinen Gerichtsentscheid. Im Falle der Nichteinigung wird das eine Prozent nach dem Giesskannenprinzip an alle gleich ausgeschüttet.
In diesem Fall will ja der AG nun mal was von uns, also können wir uns doch ganz entspannt zurücklehnen und auf seinen Vorschlag warten. Dann schauen wir uns das in Ruhe an, lassen es ggf. prüfen, schauen auch mal in`s Internet, ob etwa andere schon ganz eilig waren und bilden uns dann ein Urteil. Und das gleiche würde ich Dir auch empfehlen, auch wenn mir dadurch die Chance auf den erwähnten Eiligen wieder etwas kleiner wird.
Gruß Wölfchen
Erstellt am 20.07.2006 um 11:36 Uhr von Kölner
@nidis
Ich MUSS das nicht vereinbaren!
@Wölfchen
Das mit "dem entspannt zurücklehnen" hielt ich für fahrlässig. Der frühe Vogel fängt den Wurm.
post scriptum:
Wenn mir ein BR aus dem TVöD und sozialen Bereich eine konkrete Umsetzung der Regelungen zum Leistungsentgelt zukommen lassen könnte, würde ich mich schwer freuen!
Erstellt am 20.07.2006 um 13:01 Uhr von nidis
@kölner
Mit MUSS meinte ich, dass wenn bis 2008 die Parteien keine Entscheidung getroffen haben, die Tarifvertragsparteien eingreifen.
Und das kann nicht im Sinne von uns allen sein.
Also MÜSSEN wir eine Vereinbarung treffen (ohne Zwang:-))
Wir waren bereits bei ver.di und dem Arbeitgeberverband zu Seminaren und wir haben festgestellt, dass eigentlich niemand genau weis, wie die leistungsorientierte Bezahlung in sozialen Einrichtungen umgesetzt werden soll.
Da unser AG aber unbedingt bis 01.2007 eine Vereinbarung möchte, laufen bei uns zur Zeit alle auf hochtouren.
Mache einen Vorschlag:
Wenn unsere BV fertig ist, kann jeder der es möchte diese bekommen und uns eventuell Verbesserungsvorschläge machen.
Erstellt am 21.07.2006 um 09:05 Uhr von w-j-l
@Kölner
Deine grundsätzliche Ablehnung ("man MUSS nicht") stelle ich hier mal wegen der Pauschalität in Frage.
Warum fragt hier eigentlich keiner, ob die betroffenen Kollegen (Fredl, Wölfchen) in tarifgebundenen Betrieben arbeiten.
Wir sind z.B. nicht tarifgebunden. Daher MÜSSEN wir die Angelegenheit regeln, wenn unser AG es will, und falls er nicht "gleichverteilen" möchte.
@Wölfchen
In diesem Falle (der Mitbestimmung nach §87 (1) Nr.10) ist dann sehr wohl die Einigungsstelle zuständig. Deshalb kann sich der BR in diesen Fällen auch nicht weigern eine BV zu machen.
Lediglich wenn keiner regeln will, wird das eine Prozent der Gehaltssummme an alle gleichmäßig verteilt, bzw. kommen die tariflichen Regelungen zum tragen.
Anders sieht es bei tarifgebundenen Betrieben aus. Die sind (soweit es dort keine Öffnung geben wird) ggf. an die (kommenden) Verteilungsgrundsätze eines Tarifvertrages gebunden.
Hier gilt, wie richtig festgestellt, dass die Summe beginnend mit dem Dezembergehalt 2007 (12% des Jahresgehalts) ausbezahlt wird, soweit bis 31.7.2007 keine tarifliche Einigung zustande kam.
Wenn es bis 31.12.2007 keine Einigung gibt, werden 6% des Jahresgehalts im Dezember 2008 ausbezahlt. Über die weiteren Auszahlungsmodalitäten möcht ich hier nicht spekulieren.
Ich sehe aber bei tarifgebunden Betrieben bisher keine Öffnung für eigene Regelungen, da die Auszahlungsmodalitäten (bei fehlender tariflicher Einigung) im §18 bereits abschließend geregelt sind.
Erstellt am 21.07.2006 um 09:09 Uhr von Kölner
@w-j-l
Es ist geregelt. Stimmt!
Also muss ich nicht eine BV zum Leistungsentgeltbestandteil abschließen, wenn ich diese - als BR - für ungerecht o.ä. halte. Stimmt dass denn auch?
Danke!
post scriptum:
Du schreibst am frühen Morgen? Hat man Dich denn schon an den PC gelassen?
;-)
Erstellt am 21.07.2006 um 09:14 Uhr von w-j-l
Aber bei fehlender Tarifbindung muss ich doch, wenn der AG es will, denn auch der kann nach §87 die Einigungsstelle anrufen
Erstellt am 21.07.2006 um 09:22 Uhr von Kölner
@w-j-l
Ihr mit Euren Einigungsstellen. Das ist in den letzten zwei Tagen echt inflationär!
Ist es denn erstrebenswert, dass eine Einigungsstelle angerufen wird oder will ich lieber die - auch wenn "nur" eine Anlehnung besteht - tarifvertraglichen Regelungen grundsätzlich übernehmen?
Erstellt am 21.07.2006 um 12:56 Uhr von w-j-l
Nun, das kommt drauf an, wie die tarifliche Regelung aussieht. "Der öffentliche Dienst" insgesamt hat eine völlig andere Beschäftigtenstruktur als wir, und eine weitgehend andere Struktur bei der Gestaltung der einzelvertraglichen Rahmenbedingungen. Deshalb passt oft nicht, was tarifvertraglich im Vergütungsbereich (oder auch im Eingruppierungsbereich) vereinbart wird.
Da überlegt man sich dann schon, ob man nicht eine unternehmensangepasste Regelung möchte, und zwar auf AG-Seite ebenso wie auf AN-Seite.
Was die Einigungsstellen anbelangt, so muss man gedanklich einfach davon wegkommen, dass das nur Teufelszeug ist und Geld kostet. Wenn man sich bei der Ausgestaltung einer Vereinbarung nicht einigen kann, oder unsicher ist, was rechtlich Bestand haben kann, dann dient die Einigungsstelle lediglich der (halbwegs) einvernehmlichen Rechtsauslegung. Wir haben zwar gelegentllich auch streitig gestellte Einigungsstellen, aber häufig besteht Einvernehmen mit der AG-Seite darin, zur Lösung offener bzw. strittiger Regelungspunkte die Einigungsstelle anzurufen. In vielen Fällen wird deren Spruch dann einfach in eine Vereinbarung übernommen. Die Einigungsstelle muss also nicht immer nur ultima ratio sein.