Halööööchen,

Vielen Vielen Dank, dass Ihr meine Fragen so fleißig beantwortet.

Mich macht schon wieder ein neues Thema zu schaffen, und zwar habe ich eben von jemanden erfahren, dass Auszubildende die Ersatzmitglied im BR sind, nicht übernommen werden müssen. Und er meinte, dass man das schon so machen kann, wenn der BR nicht hinter einem steht. Darauf hin meinte ich, dass der AG doch Gründe zur Kündigung nennen muss, stimmt das??? Wenn das wirklich soweit kommen sollte, könnte ich doch beim Arbeitsgericht klagen????