Erstellt am 19.07.2006 um 15:53 Uhr von Wölfchen
Es ist schwierig, darauf zu antworten, weil man die genauen Umstände nicht kennt. Hat er seine Anweisung nur extrem laut von sich gegeben, war aber in der Wortwahl noch korrekt, sehe ich kaum Möglichkeiten nachträglich was zu unternehmen. Sollte die Wortwahl unkorrekt oder gar beleidigend gewesen sein, gibt es die zivilrechtliche Möglichkeit der Beleidigungsklage (einen Zeugen gibt es ja hoffentlich) oder ansonsten eine Beschwerde an den Betriebsrat.
Gefallen lassen muss man sich so was nicht, egal ob nur laut oder auch dazu noch beleidigend, denn wenn ich mich recht besinne ist es schon einige Monate her, dass Sklaverei und Leibeigenschaft abgeschafft wurden. Nach meiner persönlichen Erfahrung trifft man solche Leute am besten, wenn man seine verständliche Erregung im Griff hat und diesen Menschen ganz freundlich fragt, ob er seinen Ton nicht etwas mäßigen könne.
Erstellt am 19.07.2006 um 16:27 Uhr von juttisonne
Vielen Dank für die Antwort..@ wölfchen
Ähm..Beschwerde an den Betriebsrat?..Wir SIND der Betriebsrat..:-)
Ja...Zeugen gabs, Beleidigung wars nicht, aber "das machen sie jetzt sofort sauber und räumen auf" u. "ist das klar?"..so in der Art.
Wie gesagt zu Unrecht.
Ja...nächstenmal werde ich um einen netteren Ton bitten.
Gruss
Jutta:-)
Erstellt am 19.07.2006 um 18:33 Uhr von Kölner
@juttisonne
Ich zweifle bei der Lektüre solcher Beiträge immer am gesunden Menschenverstand! Aber vielleicht bin ich ja auch völlig "falsch" sortiert.
Was soll denn ein Chef anders machen, als seinem Ärger in einem lautstarken, direktiven Ton Luft zu verschaffen?
Warum soll für ein BRM andere Gesetze des Umgangston gelten, als für den gemeinen AN des Betriebes?
Wenn es keine Beleidigung war, dann hat ein AN/BR ja auf jeden Fall eine solche Art zu ertragen, oder?
Erstellt am 19.07.2006 um 18:50 Uhr von Fayence
juttisonne,
ich hoffe mal nicht, dass Ihr jetzt nur aufgrund Eures BR-Mandats meint, Euren Chef um einen netteren Ton bitten zu können/müssen!
Erstellt am 19.07.2006 um 20:02 Uhr von juttisonne
@kölner:
ich glaube du bist wirklich falsch sortiert.
Ich erwarte ein freundliches Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Dabei ist es egal ob es sich um ein Betriebsratsmitglied handelt oder nicht.
Denn ICH UND MEINE BR KOLLEGEN vertreten die MITARBETER!!
Bist du CHEF?
Was der Chef anderes machen soll?
Er soll sich erst über die Sachlage informieren, dann darf er kritisieren, aber dieses auch nur in einem angemessenen Ton.Auch den Betriebsrat DARF ER KRITISIEREN.
@ Fayence: Das gleiche gilt für Dich.
Die Sache hat mit BR Mitglied oder nicht..nichts zu tun. Es geht ums Prinzip.Aber gut dass hier auch Möchtegernchefs zu Wort kommen.
Erstellt am 19.07.2006 um 20:06 Uhr von Kölner
@juttisonne
Lektion gelernt!
Habe fertig! Und das war sogar alles kostenlos, so ganz ohne Seminar!
Erstellt am 20.07.2006 um 09:36 Uhr von Wölfchen
Hallo Juttisonne,
doch nochmal von mir - betreffs der Beschwerde an den BR: Euer BR wird doch nicht etwa aus 2 Personen bestehen? Ich selbst (BR- Vors.) hatte mal eine Mobbingbeschwerde an den BR gerichtet, weil unserer PDL meine BR- Tätigkeit nicht passte. Zu der Beratung über die Berechtigung der Beschwerde wurde dann ein Ersatzmitglied an meiner Stelle hinzugezogen (und ich musste während der Beratung zu diesem Punkt den BR- Raum verlassen). Wir waren damals bis zum LAG deswegen und hatten Erfolg.
Natürlich ist bei der Wahl der Mittel zu überlegen, ob das eine einmalige Entgleisung war, oder ob das öfter passiert.
Und noch ein letztes: lass Dir von nichts und niemandem einreden, dass der Chef das darf, nur weil er Chef ist!
Gruß Wölfchen
Erstellt am 20.07.2006 um 10:52 Uhr von juttisonne
Hallo Wölfchen,
nein..wir bestehen aus 5 Mitgliedern und 2 Ersatzmitgliedern.
Mir gegenüber war das eine einmalige Entgleisung, ja. Insgesamt allerdings nicht.
Unser Chef ist für für seinen Kasernenumgangston bekannt. Natürlich können wir nichts unternehmen, wenn sich die Betroffenden nicht an uns wenden.
Keine Angst, ich lass mir nichts einreden..schon gar nicht HIER..ausser von Dir ;-))
Gruss
Jutta
Erstellt am 20.07.2006 um 10:56 Uhr von Kölner
@juttisonne
Du bist immer noch ernsthaft sauer und willst meine Ausführungen nur einseitig sehen...
Vielleicht war meine Ironie nicht "mächtig" genug.
Schade für "uns"!
Erstellt am 20.07.2006 um 11:19 Uhr von juttisonne
@kölner
Deine Ausführungen SIND einseitig.
Sauer bin ich nicht, doch nicht wegen sowas.Deine Ironie scheint zu schwächeln..da hast Du recht.
Schön für UNS!
Erstellt am 20.07.2006 um 11:22 Uhr von Kölner
@juttisonne
Gut. Darum darfst Du mich auch mit einem "poenitentiam agite" bewehren.
Erstellt am 20.07.2006 um 12:54 Uhr von Wölfchen
Hallo Jutta,
da habt Ihr doch die Konstellation, die Ihr braucht, um den Kasernenton eventuell mal zu dämpfen (und Ihr braucht nicht auf eine Beschwerde von anderen ungeschützten MA warten):
2 BR- Mitglieder, die sich offiziell an den BR mit einer Beschwerde richten. Über die Berechtigung der Beschwerde berät dann der Rest des BR mit den zu diesem TOP extra eingeladenen Ersatzmitgliedern. Und schon habt Ihr alle für die Behandlung einer Beschwerde notwendigen Druckmittel (Einigungsstelle etc.) in der Hand.
Allerdings - ich kenne solche Menschen zur Genüge - hilft´s meist nicht so viel, wie schon beschrieben - die freundliche Frage, ob er seinen Ton nicht dämpfen könnte, bewirkt oft einen kurzen Moment des Stutzens auf der Gegenseite.
Es gibt übrigens ein schönes Buch von Stefan Czypionka "Umgang mit schwierigen Partnern". Ich zitiere:
"Der Selbstgerechte:
macht andere eiskalt herunter, kommandiert von oben herab, mag keine Veränderungen, die er nicht selbst initiiert hat, ist oft unberechenbar und stur.
So sollten Sie auf ihn reagieren:
-Stehen Sie zu Ihrer Meinung
- warten Sie, bis seine laute Unbeherrschtheit vorübergeht
- sagen Sie ihm abweichende Meinungen nie direkt ins Gesicht
- Insistieren Sie immer wieder
Das sollten Sie vermeiden:
- seine Wutausbrüche persönlich nehmen
- zu schnell nachgeben
- aggressiv reagieren"
Ende des Zitats. Passt zwar nicht komplett für Euch, aber man sieht, das Problem ist nicht neu.
Viel Erfolg!
Und Gruß von Wölfchen
Erstellt am 20.07.2006 um 12:59 Uhr von Kölner
@Wölfchen
"[...] für die Behandlung einer Beschwerde notwendigen Druckmittel (Einigungsstelle etc.) in der Hand".
Wohl weniger!
Erstellt am 20.07.2006 um 13:19 Uhr von Wölfchen
@ Kölner
Ich denke schon - denn wenn der BR die Berechtigung der Beschwerde feststellt (vorausgesetzt), dann soll er ja wegen Abhilfe beim Arbeitgeber vorstellig werden. Und solch Menschlein, welches seine MA anschnauzt, ist garantiert nicht gewillt, zuzugeben, dass die anderen mal Recht haben mit dem Gegenstand der Beschwerde. Und da gibt es dann die Einigungsstelle, die über die Berechtigung der Beschwerde entscheidet. Aus meiner persönlichen Erfahrung wird auch die Einsetzung der Einigungsstelle von der Gegenseite abgelehnt, so dass dann das AG über die Einsetzung entscheidet. In meinem ganz persönlichen Fall ist das AG der Argumentation des Arbeitgeberanwalts gefolgt und hat die Einigungsstelle ebenfalls (nach 1/2 Jahr Bearbeitungszeit) abgelehnt - das LAG hat innerhalb 14 Tagen nach Antragstellung die Einigungsstelle eingesetzt.
Geht doch!!!
Wölfchen
Erstellt am 20.07.2006 um 13:21 Uhr von Kölner
@Wölfchen
Ich bin mir aber gaaanz sicher, dass nicht der Inhalt der Beschwerde des AN an sich die Einigungsstelle bedingte!
Erstellt am 20.07.2006 um 13:42 Uhr von Wölfchen
@ Kölner
Du bist mir wegen der Säuglingsmilch und dem "sozialen Gesocks" ganz sympatisch und es ist mir schröcklich peinsam (als gerade mal seit zwei Tage im Forum surfenden Neuling), einen anscheinend so alten Hasen im Betriebsratsgewerbe darauf hinzuweisen, dass nach § 85 (2) BetrVG die Einigungsstelle über die Berechtigung der Beschwerde entscheidet, wenn AG und BR Meinungsverschiedenheiten darüber haben. Und ich schätze mal ganz stark, dass diese Meinungsverschiedenheiten hier bestimmt bestehen werden.
Um wieder meinen persönlichen Fall zu bemühen - über die Abhilfe entscheidet die Einigungsstelle natürlich nicht, aber wenn man einen guten Einigungsstellenvorsitzenden hat, dann wird der, wie bei mir, gleich noch "die Kuh vom Eis führen" und wir hatten dann als Ergebnis der Sitzung eine feine "einvernehmliche Regelung" zur Abhilfe.
Trotzdem - es ist nur eine Variante. Im Interesse dessen, dass sich die Fronten nicht verhärten, würde ich die andere Variante mit dem freundlichen Hinweis auf den unpassenden Ton bevorzugen, aber die Entscheidung, ob bei diesem Chef das eine oder die harte Tour angezeigt ist muss juttisonne schon vor Ort entscheiden.
Gruß
Wölfchen
Erstellt am 20.07.2006 um 13:46 Uhr von Kölner
Eben. Der § 85 Abs. 2 BetrVG behandelt den DISPUT zwischen BR und AG - d'accord!
Aber eben nicht die Beschwerde an sich!
post scriptum:
So alt bin ich nicht! Ramses II ist w e s e n t l i c h älter!
Erstellt am 20.07.2006 um 19:36 Uhr von Lotte
@Wölfchen
ich habe gerade mal einige Deiner Beiträge im Fred gelesen und muss mich doch sehr wundern.
In fast jedem Deiner Beiträge zerrst Du die Einigungsstelle herbei oder unterstellst den AG Sklavenhalterei oder sprießende Gestapomethoden. Du scheinst Deine BR Arbeit mehr als Gladiatorenkampf zu verstehen denn als Arbeit vertrauensvoll mit dem AG im Sinne der AN. Bekommst Du Pralinen von der Einigungsstelle, damit Du sie regelmäßig mit Arbeit versorgst?
Erstellt am 21.07.2006 um 10:08 Uhr von Edelweis
@ Juttisonne- Was mich an diesem Beitrag verwundert ist, das Du sagst, ich zitiere :
"Unser Chef ist für für seinen Kasernenumgangston bekannt. Natürlich können wir nichts unternehmen, wenn sich die Betroffenden nicht an uns wenden."
Jetzt bist Du, als BR, selbst betroffen und fragst im Forum (wobei du die Antworten vielleicht gar nicht hören willst) wohlgemerkt im n a c h h i n e i n, ob DU anders hättest reagieren sollen.
Für einen BR bist Du m.E. sehr empfindlich und zeigts nicht genug Zivilcourage, sonst hättest Du sofort reagiert . Außerdem sind auch MA nicht immer freundlich und höflich, wenn sie mit dem BR sprechen- vor allem, wenn ihnen etwas nicht passt oder es um ihren Lohn geht etc.. WIr sind ein Raubetrieb und da geht es auch manchmal etwas rau zu, das mag bei Euch nicht so sein, aber ein BR braucht in mehr als einer Hinsicht manchmal ein "dickes" Fell. Er muß außerdem nicht nur kritisieren können sonder auch kritikfähig sein.
@Lotte- ich schließe mich Dir voll und ganz an. Wahrscheinlich bekommt er keine Pralinen sondern Wolfsmilch, weil ich nicht glaube, das es bei ihm Säuglingsmilch ausreicht .
Edelweis
Erstellt am 21.07.2006 um 10:34 Uhr von Juttisonne
@edelweiss
Unsere Mitarbeiter sind sehr freundlich zu uns(BR), das mal vorweg.
Denn wir wurden von Ihnen gewählt. Ich weiss ja nicht wie das bei euch ist.
Vielleicht agiert Euer BR aus eigenem Interesse. Da ist es verständlich, dass er von den Mitarbeitern nicht so höflich behandelt wird.
Ich habe nicht sofort reagiert, weil ich jedem Menschen eine 2. Chance lasse und weil ich eben doch dieses dicke Fell habe.Ich blieb nämlich ruhig.
Ich wollte lediglich hier im Forum wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt solche Verhaltensweisen seitens der Chefetage zu unterbinden.
Aber ist schon sehr interessant hier.
Danke trotzdem für Deine Antwort, die ich LESEN wollte.
Mangelnde Zivilcourage unterstelle mir mal lieber nicht.
Bei uns werden die BR Mitglieder nämlich nicht ausgelost.
Erstellt am 21.07.2006 um 10:55 Uhr von Fayence
"Ich wollte lediglich hier im Forum wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt solche Verhaltensweisen seitens der Chefetage zu unterbinden."
Juttisonne,
davon war in Deiner Ursprungsfrage nun nicht die Rede! Abgesehen davon, glaube ich nicht daran, dass der Umgang miteinander auf dem Rechtsweg zu lösen ist.
Und wenn Euer Chef für seinen Umgangston bekannt ist, fällt mir auch der Glaube an die "2. Chance" recht schwer. Oder bist Du vor Deiner BR-Tätigkeit noch nie von diesem Chef "angeschnauzt" worden?
Ihr solltet als BR einfach die Möglichkeit nutzen, sich mit diesem Chef an einen Tisch zu setzen und ihm seine Wirkung auf AN aufzeigen. Vielleicht ist er sich seiner Wirkung überhaupt nicht bewusst, soll im Alltag durchaus vorkommen!
Erstellt am 21.07.2006 um 11:20 Uhr von juttisonne
@fayence u. alle anderen, vor denen ich mich nun "rechtfertigen" muss.
Ich sass mit diesem Chef schon mehrmals an einem Tisch und stellte fest, dass scheinbar wohlmeinende Äusserungen wie Versprechungen, Entschuldigungen, Zugeständnisse sich klar unterscheiden vom tatsächlichen Handeln.
Ich geh dann demnächst vors Arbeitsgericht und gut is.
Weitere GUTGEMEINTE Ratschläge brauch ich nun nicht mehr.
Danke nochmal für die viele Post:-)
Erstellt am 21.07.2006 um 11:42 Uhr von Lotte
@juttisonne
na, da hätte ich aber gerne einen Bericht, was das ArbG von der Sache hält
Erstellt am 21.07.2006 um 11:52 Uhr von Kölner
@juttisonne
Ich wollte ja nicht mehr...
...Du bist für die harte Welt der real existierenden Arbeitswelt scheinbar zu dünnhäutig.
Dennoch würde ich Deinem Bericht des Arbeitsgerichtsprozesses sehr gerne hier an dieser Stelle entgegensehen, wenn mich auch der ganz leise Verdacht beschleicht, dass es dazu entweder niemals kommen wird (Du reichst keine Klage ein, oder die Klage wird gar nicht erst zugelassen) oder der AG bereits geeignete Massnahmen im Vorfeld ergreift.
Erstellt am 21.07.2006 um 12:26 Uhr von juttisonne
@kölner,..is dat herrlich hier....
na..is ja schön...wenigstens einen glücklich gemacht.
Du verwechselst dieses Forum nicht zufällig mit einem Chatraum?, wo sich jeder profilieren kann?
Aber sei beruhigt,nein, ich reiche keine Klage ein, weil die nämlich nicht zugelassen wird.
Gut, dass du nochmal darauf hingewiesen hast.
Was hätte ich bloss ohne dich alles falsch gemacht.
gar nicht auszudenken.
sieh dem bericht mal schön entgegen..ja...
am besten nimmst du urlaub.
Erstellt am 21.07.2006 um 12:52 Uhr von Kölner
@juttisonne
Mit naiven Allgemeinplätzen wirst Du nicht weiterkommen.
Danke für Deine Segenswünsche!
Ich Habe Fertig.
Erstellt am 21.07.2006 um 14:58 Uhr von juttisonne
@kölner:Ich Habe Fertig??
nun endgültig?....oder noch ein drittes Mal?
Erstellt am 25.07.2006 um 15:53 Uhr von wölfchen
@ juttisonne
Entschuldige, dass ich mich heute erst melde (ich habe nur eine Teilfreistellung und bin deshalb heute erst wieder im Büro und zu Hause arbeite ich grundsätzlich nicht, nur in Notfällen). Eine abschließende Bitte hätte ich - kannst Du mich über den weiteren Verlauf informieren? Interessiert mich nämlich! Da ich also nur gelegentlich reinschauen werde, wär`s lieb, wenn Du mir Nachricht an br_fiwa@web.de schicken würdest.
Gruß und toi toi
von wölfchen