Erstellt am 19.07.2006 um 11:04 Uhr von paula
was habt ihr denn für eine arbeitszeitregelung? gibt es bzgl. der reisezeiten aussagen in eurer dienstreiseordnung? welche reisezeit hatte denn der kollege?
Erstellt am 19.07.2006 um 19:45 Uhr von Kölner
@paula
Interessiert hier wirklich die Arbeitszeitregelung des Betriebes?
Erstellt am 20.07.2006 um 09:05 Uhr von paula
ja! falls es eine flexible arbeitszeitregelung gibt, ist der kollege nicht VERPFLICHTET morgens zu kommen. oder nicht??
Erstellt am 20.07.2006 um 09:43 Uhr von Ramses II
paula,
könnte das nicht von der Ausgestaltung der Arbeitszeitregelung abhängen?
Erstellt am 20.07.2006 um 13:21 Uhr von paula
@ramses
ja genau! völlig richtig! daher habe ich ja nachgefragt. ich habe bei dem thema flexible AZ jetzt einfach unsere Regelung im Betrieb unterstellt, bei der es weder eine festgelegte tägliche AZ gibt noch eine kernzeit.
das AZ-Modell ist für die beantwortung der frage elementar!
Erstellt am 20.07.2006 um 13:25 Uhr von Ramses II
Wobei damit Juttas eigentliche Frage eher nicht beantwortet wird...
Erstellt am 20.07.2006 um 13:46 Uhr von Jutta
Hallo Ihr Lieben,
vielen Dank schon mal für Euer Antworten. Bei uns im Betrieb haben wir flexible Arbeitszeit, sprich es wäre ja wurscht ob ich dann komme oder nicht, würde dann nur von meiner Zeit abgehen. Das Problem liegt aber vielmehr darin, dass sich die Chefin vom Kollegen weigert, ihm für den Tag des Seminarbeginns (der war um 18 Uhr) einen ganzen Seminartag gutzuschreiben. Und ich habe schon mal irgendwo gelesen (weiß aber leider nicht mehr wo), dass der 1. Tag des Seminars unabhängig vom Beginn komplett als solcher gutgeschrieben wird, unabhängig davon ob man vorher arbeiten war oder nicht.
Erstellt am 20.07.2006 um 13:53 Uhr von Ramses II
Da habe ich ja um 13:25 völlig richtig getippt... :-)
Um 18:00 Uhr war Seminarbeginn? Zweifel anmeld....
Dass unabhängig vom Beginn des Seminares ein ganzer Tag "gutgeschrieben" werden muss habe ich bisher nicht gehört. Meines Erachtens hat der Kollege für diesen Tag überhaupt keinen Ausgleichsanspruch!
Erstellt am 20.07.2006 um 15:08 Uhr von Fayence
"Und ich habe schon mal irgendwo gelesen (weiß aber leider nicht mehr wo),..."
Jutta,
war vor einigen Tagen eine nicht belegte Aussage in diesem Forum!
Ich halte die Kritik des AG für legitim! Ein BR-Mitglied ist gem. § 37 Abs.2 in erforderlichem Umfang für die ordnungsgemässe Erledigung für BR-Tätigkeiten freizustellen. Demnach hätte dieser MA vor Abflug arbeiten können/müssen.
Auch kann ein vollzeitbeschäftigter MA keinen Freizeitausgleich geltend machen, weil der zeitliche Umfang einer Schulung über seine Arbeitszeit hinaus geht. Betriebsratstätigkeit ist halt ein Ehrenamt...
Siehe Fitting, 22. Auflage, §37 RN 192ff
Erstellt am 20.07.2006 um 15:19 Uhr von Jutta
Hallo Fayence,
danke Dir für Deinen Beitrag. Hocke eh gerade über dem Fitting und klappere den § 37 durch. Grundsätzlich sehe ich ja ein, dass die "Fehlstunden" zu Lasten des Gleitzeitkontos des Kollegen gehen. Ab Antritt der Reise (Startpunkt Wohnort des Kollegen) muss jedoch eine Zeitvergütung erfolgen oder?? Manche Dinge sind am Anfang ganz schön kompliziert und verwirrend finde ich :-))