Hallo,

kann mir jemand den Paragraphen nennen, in dem das Nachrücken bei Ausscheiden eines JAV-Mitgliedes geregelt ist. Bisher habe ich leider dazu nichts gefunden. § 25 BetrVG betrifft ja wohl nur den BR, oder?

Vielen Dank schon mal vorab,

VG
Sandra B.