Erstellt am 18.07.2006 um 13:24 Uhr von neuer BR
Wenn ich das lese ist der erste eindruck das Du in keiner Gewerkschaft bist, da Du dir einen rechtsan. nehem muß.Ich würde Dir erstmal in eine Gewerkschaft gehen, dann brauchst Du nicht selber die Kosten zu tragen.
Wenn ich das richtig verstanden habe habt Ihr bei der BR-Wahl mehrere Listen gehabt.
Dann ist es der Liste die diese Freistellung hat frei wie die besetzt wird!
Sicherlich besteht die mögklichkeit das Du von der Freistellung per Beschluss abgewählt wirst, dann muß aber diese Freistellung deiner Liste zugeordnet werden.
Siehe auch BetrVG §38 abs 2
neuer BR
Erstellt am 18.07.2006 um 13:26 Uhr von Frank B.
DKK, 10.Auflage §38BetrVG
RN55 Die Abberufung erfolgt in einer Sitzung des BR, zu der ordnungsgemäß einzuladen ist (vgl. § 29 Rn. 15 ff., § 33 Rn. 12 ff.) und zu der die Beschlussfähigkeit (§ 33 Abs. 2) gegeben sein muss. § 27 Abs. 1 Satz 5 und Abs. 2 Satz 5 gilt entsprechend (Richardi-Thüsing, Rn. 46). Hinsichtlich der für die Abberufung erforderlichen Stimmenmehrheit kommt es darauf an, ob die Wahl des Freigestellten in Verhältniswahl oder in Mehrheitswahl erfolgt ist. Bei einer Verhältniswahl bedarf die Abberufung einer qualifizierten Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen des BR. Eine Neuwahl ohne vorherige Abberufung mit der notwendigen Stimmenmehrheit ist unzulässig (Fitting, Rn. 73; HSWG, Rn. 28; a. A. LAG Düsseldorf 5. 8. 04, EzA-SD 04, Nr. 22, 13, das für einen Beschluss des BR über die Neuwahl die einfache Mehrheit des Gremiums für ausreichend hält; BAG 29. 4. 02, DB 93, 1527; Richardi-Thüsing, Rn. 46). Die Abstimmung über die Abberufung erfolgt offen oder auf mehrheitlichen Beschluss des BR geheim.
Erstellt am 18.07.2006 um 13:40 Uhr von Florian
Die Freistellung ist in Verhältniswahl gewählt worden.
Kann ER nun Meine Freistellun MIt eine einfachen Stimmenmehrmet abberufen ?
Erstellt am 18.07.2006 um 13:47 Uhr von Fayence
"Kann ER nun Meine Freistellun MIt eine einfachen Stimmenmehrmet abberufen ?"
Florian
NEIN, aber mit der qualifizierten Mehrheit von 3/4 aller Stimmen.
Erstellt am 18.07.2006 um 14:01 Uhr von Florian
Danke für die Antwort Fayence
gibt es da auch ein Kommenter dazu wo ich das nachlessen kann,
oder ein Buch.Ich bin da noch etwas unerfahren
Erstellt am 18.07.2006 um 14:09 Uhr von neuer BR
Forian lese doch mal den Kommentar vom Frank B dort steht es doch drin!
Am besten ist nach meiner meinung der Fittig aber es gibt auch viele andere Bücher mit Kommentaren.
Erstellt am 18.07.2006 um 14:17 Uhr von Fayence
Florian,
der von Frank B. kopierte Text stammt z.B. aus dem Däubler Kommentar zum BetrVG, wobei die qualifizierte 3/4 Mehrheit auch im Fitting Kommentar wiederzufinden ist.
Einer dieser Kommentare alternativ der Richardi Kommentar sollte jedoch als aktuelle Version in jedem BR zu finden sein.
Erstellt am 18.07.2006 um 14:43 Uhr von Florian
Ich danke Euch für die Antworten. Ich verstehe das so, dass nur mit einer qualifizierten Mehrheit ein Teil meiner Freistellung abgewählt werden kann.
Erstellt am 18.07.2006 um 14:51 Uhr von Fayence
Florian,
so einfach ist es nicht, per 3/4 Beschluss kann Dir nicht nur ein gewisser Stundenteil abgenommen werden!
1. Muss das voll freigestellte BR-Mitglied abgewählt werden
2. Muss das Gremium Teilfreistellungen beschliessen
3. Müssen die BR´s für die Teilfreistellungen gewählt werden
4. Eine erneute Beratung mit dem Arbeitgeber über die Teilfreistellungen hat stattzufinden.
Erstellt am 18.07.2006 um 14:59 Uhr von Florian
nochmal danke vorallem Fayence
Du warst mir eine Große hilfe