Erstellt am 17.07.2006 um 19:42 Uhr von Fayence
Für offene Briefe gibt es keine Gesetze, ich kenne zumindest keins! Ein "offener Brief" lebt davon, dass dieser von jedermann eingesehen werden kann. Ob Du diesen an ein rotes, blaues oder grünes Brett pappst, bleibt Dir überlassen.
Eines sollte jedoch von Dir beachtet werden: Du solltest Dich nicht im Ton vergreifen, keine falschen oder nicht beweisbare Beschuldigungen erheben, keine BR-Mitglieder persönlich angreifen usw..
Lobeshymnen können hingegen ungeschmälert gesungen werden.
Erstellt am 17.07.2006 um 23:22 Uhr von Ramses II
Wenn ich mich recht erinnere gab es in der ehemaligen DDR ein "Offene Briefe Genehmigungs-und Veröffentlichungsgesetz", ist aber mit den Ampelmännchen untergegangen.
Erstellt am 18.07.2006 um 06:15 Uhr von Frank B.
Falsch Ramses II, das Ampelmännchen lebt!!!
Zwar tritt diese Art nur noch vereinzelt auf, wie ein scheues Reh, aber wenn man hin und wieder an einer Ampel steht, kann man es noch entdecken! Dies ist aber nur regional bedingt und nicht für jeden sichtbar.
Erstellt am 18.07.2006 um 07:19 Uhr von betriebsratten
Also...die scharzen oder Grünen Bretter dürfen meines erachtens NICHT frei genutzt werden, sondern nur von Berechtigten. So mancher BR musste sich schon den Zugang erkämpfen.
Aber wie wärs mit einer mündlichen Auseinandersetzung bei der nächsten Betriebsversammlung?
Erstellt am 18.07.2006 um 11:34 Uhr von Ramses II
Frank B.,
das weiß ich doch. Immerhin lebt das Ampelmännchen ja unter anderem auch in der Stadt in der ich meinen Arbeitsplatz habe.
Das ist aber, und da muss ich Dir widersprechen, nicht "regional bedingt", sondern hat ganz andere Gründe.
Erstellt am 18.07.2006 um 11:46 Uhr von gisi 22
Wir hatten gerade eine Betriebsversammlung auf der wurden vom BR wichtige Informationen willkürlich nicht an die belegschaft weitergegeben. Es geht um die Erhöhung der Arbeitszeit
von 40 auf 42 Stunden ohne Bezahlung. Der BR möchte anscheinend darüber mit der GF eine
Betriebsvereinbarung abschließen. Das geht aber nach § 77/3 nicht. Vor einigen Jahren wurde das gleiche schon mal veranstaltet, nähmlich von 37,5 auf 40 Std. Ich habe dem BR
gesagt das es nach § 77/3 nicht möglich ist die Arbeiztszeit per Betriebsvereinbarung zu erhöhen, aber da setzten die sich drüber weg. Ich wollte auf dem Weg des offenen Briefes
die Kollegen informieren. Das ist der Hintergrund.
Ich bin Ersatzmitglied des BR.
Erstellt am 18.07.2006 um 13:19 Uhr von Frank B.
Dann versuch´s doch mit Flyern und verteil diese. Der BR wird sich freuen. Hoffentlich bist du in der Gewerkschaft, dann kann diese ja den BR nach §23 Abs.3 BetrVG vom Arbeitsgericht absetzen lassen. Siehe Kommentierungen FITTING und so weiter.
Übrigens kann ich mich an dieser Stelle nur nochmal wiederholen, in der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" Heft 7/2006 Thema "Betriebliche Bündnisse" sind genau solche Fälle beschrieben. Sie verstoßen nicht nur gegen das BetrVG, sondern auch gegen das TVG und das GG.