Hallo, ich habe da mal eine Frage...

über Elternzeit und Teilzeit ect. wurde zwar schon einiges geschrieben, aber wie sieht es genau aus mit der Möglichkeit, zweimal eine Arbeitszeitverringerung zu beantragen?

Eine Kollegin macht demnächst ihre Elternzeit. Die 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt arbeitet sie selbstverständlich nicht... doch für ein halbes Jahr danach hat sie Teilzeitbeschäftigung mit dem AG ausgehandelt. Allerdings in Heimarbeit!!
Nach den sechs Monaten will sie dann wieder in der Firma arbeiten, weiterhin auf Teilzeitbasis, allerdings mehr Stunden als während der Heimarbeit (aber weiterhin unter 30 Stunden).

In dem Vertrag ist nun aber nur das halbe Jahr Heimarbeit geregelt. Danach würde der alte (Vollzeit) Vertrag ganz normal weiterlaufen. Hat die Arbeitnehmerin nun noch einmal die Möglichkeit, acht Wochen vor Ende der Heimarbeit, einen Antrag auf Verringerung der Arbeitszeit auszuhandeln? Bzw. kann der AG das verweigern? Mündlich wurde es bereits so abgesprochen.

Vielen Dank schon einmal,
andoline