Erstellt am 17.07.2006 um 11:57 Uhr von pit47
Hallo Alex,
nach § 84 Abs. 2 SGB IX muß der AG mit dem BR über ein betriebliches Eingliederungsmanagement verhandeln. Dieses geht über das "Hamburger Modell" hinaus.
Wird der BR nicht mit einbezogen, ist die Kündigung wirkungslos.