Erstellt am 17.07.2006 um 10:39 Uhr von Werner
Hallo Olivia,
trotz der dürftigen Angaben, vermute ich das da die BG in Anspruch genommen wird.
Wie bei einem Wegeunfall.
Erstellt am 17.07.2006 um 10:41 Uhr von Ramses II
"43 unsere Mitarbeiter müssen nach der Arbeit( ca 7,5 Stunden) noch ca 1-2 Stunden fahren und dann an einer Schulung teilnehmen von 17 bis 21 Uhr wer zahlt wenn ein Unfall passiert?"
Da wäre zuallererst einmal zu prüfen, wer den Unfall verschuldet hat, ob dieser bekannt ist, Grad des Verschuldens usw.