Können auch Arbeitsgruppen nach §28a des BetrVG gebildet werden, ohne daß ein Betriebsausschuß besteht? Danke allen, die mir antworten bzw. schon geantwortet haben!!
Erstellt am 18.07.2006 um 00:04 Uhr von Ramses II Ja! Das ergibt sich zwingend aus den §§ 9, 27 und 28a BetrVG