Wir haben folgende Fragen:
1. In meinem Arbeitsvertrag ist die 40 Stunden Woche festgeschrieben. Einen Tarifvertrag gibt es in unserer Firma zur Zeit nicht. Unser Betriebsrat möchte auf Wunsch der Geschäftsleitung in einer Betriebvereinbarung die 42 Stunden Woche ohne Lohnausgleich festschreiben. Wäre eine solche Betriebsvereinbarung überhaupt gültig, und wie könnte man sich dagegen wehren? Der Firma, in der ich arbeite geht es zur Zeit finanziell ausgesprochen gut.

2. Im Moment arbeiten wir 5 Tage von Montags bis Freitags. Hätte eine Verlängerung der Arbeitszeit auf 42 Stunden Auswirkungen auf diese Regelung müßte z.B. der Samstag zu einem Regelarbeitstag werden, und hätte diese Regelung somit auch Auswirkungen auf die Urlaubsregelung?

3. Wenn eine Betriebsvereinbahrung zum Thema Arbeitszeit keine rechtliche Gültigkeit hat, der Betriebsrat diese jedoch trotzdem abschließt, hat die Belegschaft irgendeine Möglichkeit etwas gegen diesen Betriebsrat zu unternehmen?

Für eine Antwort wären wir sehr dankbar.