Erstellt am 14.07.2006 um 15:45 Uhr von Rollie
Ich würde erst gar nicht abwarten, bis der Betriebsrat etwas womöglich ungültiges abschließt, sondern mit dem § 77 (3) Betriebsverfassungsgesetz wedeln, und fragen, ob sie bei der Planung einer Betriebsvereinbarung sich damit einmal auseinander gesetzt haben.
Solange keine Unterschrift drunter ist, würde ich mich mit Thema Urlaub, Samstag etc. gar nicht rumschlagen.
Erstellt am 14.07.2006 um 15:56 Uhr von gisi22
Unser BR weiß das, möcht trotzdem in Verhandlung mit der Geschäftsführung treten.
Auf der Betriebsversammlung wurde die Information zu § 77/3 bewußt nicht angesprochen.
Können Mitarbeiter eine Sonderbetriebsversammlung verlagen und wie geht das.
Erstellt am 14.07.2006 um 17:08 Uhr von Kölner
@gisi22
§ 43 Abs. 3 BetrVG - aber dafür würde ich keine BetrVers. einberufen wollen...
Erstellt am 14.07.2006 um 19:09 Uhr von fritz
Warum würdest du dafür keine Betriebsversammlung einberufen.? Ich gehe als Mitarbeiter prizipiell davon aus, das mein Betriebsrat die Interessen der Mitarbeiter vertritt. Ärgerlich werde ich jedoch, wenn ein Betriebsrat mir wissentlich die Rechtmäßigkeit seines Handelns vorgauckelt. Oder gibt es andere Gründe, warum ein Betriebsrat so reagiert?
Erstellt am 14.07.2006 um 19:24 Uhr von Kölner
@fritz
Das Ergebnis einer BetrVers. wäre was?
Ein vorgeführter BR!
Erstellt am 14.07.2006 um 20:31 Uhr von fritz
Gut schlag mir eine andere Lösung vor, wenn ich das Gremium als solches in seiner Kompetenz nicht öffentlich angreifen soll?
Erstellt am 14.07.2006 um 20:47 Uhr von Kölner
@fritz
Den BR persönlich ansprechen?
Erstellt am 14.07.2006 um 20:58 Uhr von fritz
Habe ich bereits mit einigen Betriebsratsmitgliedern gemacht. Sie sind allerdings der Meinung, dass sie rechtlich korrekt agieren und Ihr Anwalt hat Ihnen angeblich die Auskunft gegeben, dass eine Regelung über eine Betriebsvereinbahrunr zulässig ist.
Vielleicht kannst du verstehen, dass ich als reiner Wähler langsam etwas verunsichert bin.
Erstellt am 14.07.2006 um 21:01 Uhr von Kölner
@fritz
Dann führe den BR halt vor, indem Du einen offenen Brief schreibst oder Deine BetrVers. einberufst.
Der Witz ist ja eigentlich das der AG derjenige ist, der was will und den BR instrumentalisiert!
Erstellt am 14.07.2006 um 21:07 Uhr von fritz
du bist glaube ich Betreibsratsmitglied, und ich scheinbar Wähler. Nenn mir doch Gründe, warum ein Betriebsrat so agiert, vielleicht hätte ich dann Geduld und zwei, die eigentlich am gleichen Strang würden sich nicht gegenseitig zerfleischen.
Erstellt am 14.07.2006 um 21:16 Uhr von Kölner
@fritz
Ein paar Gründe:
- weil sich BR dem Druck des AG beugen wollen um ggf. Schlimmeres zu verhindern
- weil sie unwissend sind
- weil sie nicht ausreichend geschult wurden
- weil sie Allmachtsphantasien haben
- ...
Nochmals:
Eigentlich ist der AG der "Erpresser".
Erstellt am 14.07.2006 um 21:28 Uhr von fritz
"Eigentlich ist der AG der "Erpresser"" - dass sehe ich ja genauso. Und ich glaube auch, das der Betriebsrat schlimmeres verhindern will.
Nur was nutzt mir beispielsweise eine Arbeitsplatzgarantie für alle fertigenden Bereiche unserer Firma für z.B. 5 Jahre, die auch ich sofort unterschreiben würde, wenn sie rechtlich nicht korrekt ist? Da bewege ich mich doch erst recht auf verflucht dünnem Eis.
Mein Vorschlag an unseren Betriebsrat war, sich erst einmal hinter der Rechtslage zu verstecken, und den Arbeitgeber zu bitten schriftlich an jeden einzelnen Mitarbeiter heranzutreten. Er würde so Gefahr laufen Einzelklagen zu bekommen. Aber vielleicht denke ich ja naiv.
Erstellt am 14.07.2006 um 21:33 Uhr von Kölner
Nö. Nicht naiv, eher korrekt!
Erstellt am 14.07.2006 um 21:51 Uhr von fritz
Danke, für die fast Bestätigung. Ich suche tatsächlich nach Tricks um unseren Arbeitgeber auszuhebeln. Vor allen Dingen für die Firmenbereiche, die produzieren. Ich gehöre zum reinen Wasserkopf. Und ich kann als nicht Mitglied des Betriebsrat nur sehr schwer an meinen Arbeitgeber herantreten, und nach einer abgeschlossenen BV würde es noch schwerer.
Erstellt am 17.07.2006 um 13:17 Uhr von gisi 22
Wie schreibe ich einen offenen Brief an den Betriebsrat? Per Aushang an den Grünen Brettern? Darf ich das einfach so, gibt es dafür ein Gesetz?