Erstellt am 14.07.2006 um 15:48 Uhr von Rollie
Nein, weil der Betriebsrat m.E. keine Weisungsbefugnis hat.
Was nutzt es dem Betriebsrat, wenn der AG über die Nichteinhaltung des Arbeitszeitgesetzes im Unklaren bleibt. Er sollte den AG auffordern, die Einhaltung zu beachten.
Erstellt am 14.07.2006 um 20:00 Uhr von Fayence
@ kleinbetrieb
1. Hat der BR keine Weisungsbefugnis
2. Räumt selbst das ArbZG eine Unterschreitung der Ruhezeit ein
Also, den Rat von Rollie befolgen und den AG ansprechen. Ist Euer AG uneinsichtig, hilft im allgemeinen der Verweis auf das Gewerbeaufsichtsamt!
Erstellt am 14.07.2006 um 22:15 Uhr von Heini
Ich gehe nicht davon aus, dass der BR die Mitarbeiter nach Hause schicken darf. Interssant wird es, wenn dem Arbeitgeber durch einer solchen Aktion ein Schaden entsteht.
In wie weit eine Ruhezeit von 11 Std. einzuhalten ist, ist auch von der Tätigkeit/Branche abhängig.
Weiterhin wären tarifliche Regelungen sowie Vereinbarungen mit dem zuständigen BR, wenn vorhanden, zu beachten.
Gesetzliche Vorgaben findest Du:
Arbeitszeitgesetz
- in der Fassung der ab 01. Januar 2004 geltenden Regelungen -
§ 5. Ruhezeit
§ 7. Abweichungen und Ausnahmen