Erstellt am 14.07.2006 um 11:39 Uhr von pit47
Hallo adenanosi,
wie wurde denn das Weihnachtsgeld in der Vergangenheit bezahlt, nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder nach Arbeitsvertrag mit Freiwilligkeitsvorbehalt?
Erstellt am 14.07.2006 um 11:48 Uhr von adenanosi
Bisher wurde das Weihnachtsgeld nach Manteltarif Chemie bezahlt ( 95 % )
Es ist ja auch noch nicht fest, das sie es nicht zahlen oder kürzen.......aber viele Mitarbeiter sind an mich herangetreten und haben mich das gefragt, ob die GF das rechtzeitig anmelden muß...... weil man verplant ja das geld schon im vorraus......
Erstellt am 14.07.2006 um 12:22 Uhr von Frank B.
Wenn es nach Tarifvertrag gezahlt wurde, kann der AG nicht kürzen!
In der Regel gibt es aber eine Öffnungsklausel, nach der muss aber der BR zustimmen und der AG muss dem BR erstmal belegen, dass dies aus wirtschaftlichen Gründen unbedingt notwendig ist!
Erstellt am 14.07.2006 um 13:23 Uhr von paula
nicht so schnell frank....
wurde das weihnachtsgeld in anlehnung an tarifvertrag gezahlt? ist der arbeitgeber im arbeitgeberverband chemie? wurde das weihnachtsgeld immer mit einem hinweis gezahlt, dass auf die zahlung kein rechtsanspruch besteht....
fragen fragen fragen
Erstellt am 14.07.2006 um 13:26 Uhr von Kölner
@paula
Würde es Dich glücklicher machen, wenn Frank B. ausgesagt hätte, dass der AG "gemäß eines TV das Weihnachtsgeld zu zahlen hätte?
Erstellt am 14.07.2006 um 13:46 Uhr von adenanosi
oje...........
fragen über fragen...........
weihnachtsgeld in anlehnung an tarifvertrag : ich denke ja !
arbeitgeberverband chemie : ich meine ja ! zur zeit verhandeln ja auch nur der arbeitgeberverband, die geschäftsführung und die gewerkschaft. wir dürfen da gar nichts machen.
hinweis das auf die zahlung kein rechtsanspruch besteht : nein !
es gibt so eine öffnungsklausel....
wir haben seit mehreren jahren einen haustarif, weihnachtsgeld und urlaubsgeld wurde aber weiterhin wie im tarifvertrag chemie gezahlt.
ich möchte ja auch lediglich nur wissen, ob die GF das vorher bekannt geben muß oder nicht !?
Erstellt am 14.07.2006 um 14:10 Uhr von adenanosi
o.k. !
danke ! das wollte ich zwar nicht hören bzw. lesen *zwinker*, aber es ist ja nun mal nicht zu ändern !
hatte sowas in der art mal gelesen ( aber leider nicht ausgeschnitten aus der zeitung)
vielen dank trotzdem
Erstellt am 17.07.2006 um 10:27 Uhr von van Helsing
@ adenanosi
M.E. bei tarifvertragl. Bindung nicht möglich ohne abweichende Vereinbarung der Tarifvertragsparteien .
Bei fehlender Tarifbindung o. nur "Anlehnung" zählt die Formulierung im Arbeitsvertrag ; häufig findet sich die Einschränkung , daß der AN keinen Rechtsanspruch erlangt , Weihnachtsgeld ein Art freiwillige Leistung ist . Dann kommen Begriffe wie "betriebliche Übung" und "Gleichbehandlungsgrundsatz" ins Spiel .
Haben das schon konkret erlebt : AG weist drohende Insolvenz nach und kündigt zwei Wochen vor dem üblichen Auszahlungstermin an , daß das WG nicht gezahlt wird -> 60 MA ziehen vor das AG und gewinnen . Tenor des Urteils :
1. (Zitat d. Richters) : "Wer ein Unternehmen betreibt hat Geld zu haben , um die MA zu bezahlen !" .
2. Das WG ist kein Geschenk , das nach Belieben gemacht wird oder nicht , sondern ein Vergütungsbestandteil .
3. Wurde dieser dem AN 3 x gezahlt , besteht eine betriebliche Übung ; der AN muß sich darauf verlassen können , daß wie in den vorangegangenen Jahren gezahlt wird .
4. Ist ein AN z.B. erst einmal in den Genuß des WG gekommen , muß auf ihn der Gleichbehandlungsgrundsatz angewendet werden : auch er ist von der Zahlung nicht auszunehmen !
Fazit : obwohl es in den 60 Einzelverträgen über ein dutzend verschiedene Regelungen zum WG gab und alle eine Widerrufs- klausel enthielten , mußte der AG an alle das WG zahlen .
Erstellt am 19.07.2006 um 16:13 Uhr von adenanosi
@ van Helsing.........
vielen dank für deine antwort....
damit kann man doch schon mal was anfangen !
gruß