Unser GF verhandelt mit dem BR über einen Interessenausgleich. Wir haben Ihn gleichzeitig zu Sozialplanverhandlungen aufgefordert. Nun will er aus Zeitgründen erst den Interessenausgleich abschliessen um die notwendigen Kündigungen aussprechen zu können. Den Sozialplan möchte er erst nach seinem Urlaub verhandeln. Da wir uns weigern den Interessenausgleich vor Abschluss eines Sozialplanes zu unterzeichnen will er die Verhandlungen für gescheitert erklären. Die Kündigungen sollen dann ohne Interessenausgleich ausgesprochen werden!
1. Wie geht das Prozedere danach weiter?
2. Haben wir als BR das Recht eine Unterschrift zu verwehren mit der oben genannten Begründung?

Danke für Eure Hilfe im Voraus