Erstellt am 13.07.2006 um 15:43 Uhr von wiedenn
Unter Mehrarbeit versteht man die Überschreitung der üblichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich.
Ist der Arbeitnehmer arbeitsvertraglich zur Mehrarbeit verpflichtet, so ist zu prüfen, ob diese besonders Zuschlagspflichtig ist. Eine gesetzliche Regelung gibt es nicht.
Diese hat der Arbeitgeber gem. § 315 BGB nach billigem Ermessen zu gewähren, wenn den Umständen nach nichts anderes zu erwarten ist und eine Vereinbarung fehlt.
Erstellt am 13.07.2006 um 21:56 Uhr von clemi
Bedeutet dies, es ist zulässig, dass trotz 5Tagewoche insgesamt 48h/Woche gearbeitet werden darf.
Z.B.: Mo 10h, Di 10h, Mi 10h, Do 10h, und Fr 8h, und das über das gesamte Jahr und ein Leben lang, wenn der AG nichts dagegen hat?
Erstellt am 13.07.2006 um 21:58 Uhr von Rollie
Arbeitszeitgesetz
§ 3
Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Erstellt am 13.07.2006 um 23:52 Uhr von otto
Guten Abend clemi,
wenn Sie - was ich vermute - nicht tarifgebunden sind, gilt das Arbeitszeitgesetz genau so wie Sie es beschreiben: Der Arbeitnehmer darf bis zu 48 Stunden pro Woche arbeiten, wenn damit die durchschnittliche Arbeitszeit pro Werktag (nach Arbeitszeitgesetz Montag bis einschließlich Samstag) nicht überschritten wird.
Gruß otto
Erstellt am 14.07.2006 um 08:42 Uhr von nidis
Eure Antworten mögen richtig sein, aber warum geht niemand darauf ein, dass der BR sowohl bei Überstunden als auch bei der Verteilung der Wochenarbeitszeit auf die einzelnen Tage eine Mitbestimmung hat?
Erstellt am 14.07.2006 um 09:14 Uhr von clemi
Wir lassen alle Überstunden durch den BR absegnen. Der BR ist aber in der Zwickmühle, dass er MA nicht abstrafen will. Wenn der BR die Stunden nicht genehmigt verfallen diese und werden somit nicht vergütet.
Aus den vorherigen Beiträgen entnehme ich, dass es möglich ist bei einer 40h-Woche 8h Mehrarbeit/Woche zu leisten.
D.h, diese 8h können genehmigt werden ohne gegen das ArbZG zu verstoßen.
zusätzliche Info: unser AG versucht massiv neue MA anzuwerben, so dass der BR dem AG keinen Vorwurf machen kann.
Erstellt am 14.07.2006 um 09:25 Uhr von Kölner
@clemi
"Wenn der BR die Stunden nicht genehmigt verfallen diese und werden somit nicht vergütet."
Das kann bei im Vorfeld nicht genehmigten Überstunden natürlich nicht passieren. Auch bleibt ein Vergütungsanspruch nach § 614 BGB bestehen.