Hallo, gemäß § 99 (1) BetrVG hat der Arbeitgeber in einem Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 Arbeitnehmern vor jeder Einstellung zu unterrichten und ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen. Nun wäre die Frage wie es sich bei Betrieben unter 20 Arbeitnehmern verhält und welches Recht der Betriebsrat allgemein bei Neueinstellungen hat. Darf bzw. muss er bei Einstellungsgesprächen mit dabei sein und falls ja, hat er ein Stimm- / Vetorecht?