Erstellt am 13.07.2006 um 15:20 Uhr von paula
in Unternehmen (Achtung hier ist das Unternehmen gemeint und nicht der Betrieb) mit weniger als 20 AN hat der BR kein Mitbestimmungsrecht nach 99 betrVG. Nach § 80 BetrVG kann der BR aber ggf. aber personelle Maßnahmen anregen die der belegschaft dienen.
Ein beteiligungsrecht beim vorstellungsgespräch gibt es auch beim 99 BetrVG nicht. Der BR ist vom AG nur hinreichend zu informieren, sonst läuft die Fríst nicht.