Erstellt am 13.07.2006 um 14:48 Uhr von katarin
Hallo lexus,
wir haben das nach etwa einem Jahr Amtszeit so gemacht, dass wir in einer Schwbh.-Versammlung unser Vorhaben erklärten und nach Einverständnis den jeweils zuständigen Stellen (Personalabteilung, Integrationsamt, "Versorgungsamt" etc.) eine entsprechende Mitteilung zukommen ließen.
Es hat nirgends irgendwelche Beanstandungen gegeben und wurde 1:1 übernommen.
Gruß
Katarin
Erstellt am 14.07.2006 um 00:00 Uhr von otto
Guten Abend lexus,
Katarin hat das schön erklärt: Alle Beteiligten haben dem Ämtertausch zugestimmt und dann war die gesamte Sache optimal erledigt. Sie müssen aber berücksichtigen: Formal rechtlich ist das nicht möglich, wenn auch nur einer der Beteiligten widerspricht. Wenn der Schwerbehindertenvertreter sein Amt niederlegt, ist er "draußen". Ein "Ämtertausch" dieser Art ist auch demokratiepolitisch fragwürdig.
Gruß otto
Erstellt am 26.08.2006 um 18:26 Uhr von BVP-Trier
Ein Ämtertausch ist NICHT möglich; es sei denn die Vertrauensperson wurde als Stellvertreter gewählt - Sinn der getrennten Wahlgängen von Vertrauenspers. und Stellvertretung wäre ansonsten ad absurdum gestellt.