Erstellt am 13.07.2006 um 12:09 Uhr von Kölner
@Rudolfo
Nein glaube ich nicht - Es sei denn Ihr seid organisatorisch als Betriebsteil abzugrenzen!
Erstellt am 13.07.2006 um 12:16 Uhr von Rollie
Bei einer Betriebsgröße von 650 Mitarbeitern würde das Gremium aus 11 Betriebsräten bestehen. Aus der Verhältnismäßigkeit gesehen hieße das, auf rund 60 Mitarbeiter ein Betriebsrat. Diese Verhältnismäßigkeit zudem auf 2 kleine Standorte verteilt, würde die Verhältnismäßigkeit bezogen auf die 26 - 30 Mitarbeiter der beiden Standorte auch nicht widerspiegeln, auch wenn es wünschenswert wäre. Das könnte sich bei der Wahl eben am Ergebnis zeigen.
Möglicherweise könnte aber durch eine Listenwahl erreicht werden, das ein MA aus den Außenstellen Einzug ins Gremium erhält.
Erstellt am 13.07.2006 um 12:45 Uhr von Ramses II
Persönlichkeitswahl wäre hier wieder einmal die ungünstigste Lösung.
Aber auch über die Listenwahl werdet Ihr nur in den BR kommen wenn es Euch gelingt eine Allianz zu schmieden.