Erstellt am 13.07.2006 um 12:25 Uhr von Rollie
Meines Wissens muß der AG erst ab einer Mitarbeiterzahl von 10 Mitarbeitern einen Pausenraum zur Verfügung stellen. ArbStättV § 6 (3).
Bevor ich im Verkaufsraum mit Kundenkontakt mein Essen einnehmen würde, würde ich mich in's Auto setzen, das Betriebsgelände verlassen und mein Essen irgendwo im schattigen Grün einnehmen.
Erstellt am 13.07.2006 um 12:32 Uhr von Kölner
Oder eine "Bereitschaftspause" mit dem AG vereinbaren, die natürlich durchgängig als Arbeitszeit gilt!
Erstellt am 13.07.2006 um 12:35 Uhr von Ramses II
"Oder eine 'Bereitschaftspause' mit dem AG vereinbaren, die natürlich durchgängig als Arbeitszeit gilt!"
Kreativer Vorschlag! Aber wie quetschen wir das ins Arbeitszeitgesetz rein ohne dass dieses anfängt zu loopen?
Nati,
dann macht doch dort Pause. Hoffentlich beschweren sich die Kunden wnigstens bei Eurem Arbeitgeber darüber dass sie am Tresen warten müssen während Angestellte dort ihr Brote mümmeln bevor sie woanders einkaufen.
Erstellt am 13.07.2006 um 12:52 Uhr von Rollie
Ob die AN dann auch so konsequent sind, zu sagen, ne ich hab grad Pause, wenn der Chef im Trubel den in Pause befindlichen MA bittet, mal die Kasse zu machen oder den Sprudel aufzufüllen ?
Erstellt am 13.07.2006 um 12:58 Uhr von Kölner
@Ramses II
Zugeben: Es war eine phantasiereiche Abwandlung/Anlehnung der Regelungen einiger TV's (z.B. TVöD und BAT)
Erstellt am 13.07.2006 um 13:23 Uhr von Ramses II
Rollie,
ich kenne gneug Läden in denen sich das Personal zumindest von anwesenden Kunden nicht weiter irritieren lässt.