Erstellt am 13.07.2006 um 12:18 Uhr von Kölner
@ND2006
Das könnte eine vom AG geforderte Bestätigung des Seminaranbieters sein. Dieser möge - da der AG möglicherweise daran Zweifel hegt - sich erklären, dass die Schulung des BRM nach § 37 Abs. 6 BetrVG angeboten wird.
Aber ich rede im Konjunktiv!