Hallo Allerseits!

Ich habe mal eine Frage die mich akut persoenlich betrifft, und ja, ich habe schon gegoogelt, ins BetrVG und in den Kittner geschaut (ne, ich bin nicht der AG, ich benutze nur den selben Kommentar), ich habe mittlerweile auch eine Meinung, bin aber unsicher, und das ist folgende:

Betriebsratstaetigkeit unterfaellt als ehrenamtliche Taetigkeit nicht der Arbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz und muss somit bei der Ermittlung der Hoechstarbeitszeit nicht beruecksichtigt werden.

Haltbar? Unsinn? Hat da jemand ne Idee oder schon mal von einer Entscheidung gehoert?

hier schon mal vielen Dank fuers Lesen
Viele Gruesse