Erstellt am 12.07.2006 um 08:06 Uhr von Kölner
@Ralph
Sorry, aber könntest Du etwas präziser werden?
Ihr seid in einer Einigungsstelle oder nicht (der AG hat sich bereit erklärt oder nicht)?
Ihr habt den Schlichterspruch schon oder nicht?
Erstellt am 12.07.2006 um 08:10 Uhr von Ralph
Ihr seid in einer Einigungsstelle oder nicht (der AG hat sich bereit erklärt oder nicht)?
ja, der AG hat die Einigungsstelle angerufen
Ihr habt den Schlichterspruch schon oder nicht?
gibt es noch nicht und nach den Infos von mir wollte der AG die Verhandlung in der Einigungsstelle scheitern lassen
Erstellt am 12.07.2006 um 08:12 Uhr von Fayence
Auch wenn die Verhandlungen über den IA gescheitert sind, der Sozialplan kann bei entsprechenden Voraussetzungen erzwungen werden.
Neben IA und SP sollte der etwaige Anspruch auf "Nachteilsausgleich" nicht ganz ausser Acht gelassen werden, das weiß auch der AG!