Erstellt am 11.07.2006 um 15:49 Uhr von Hirnixxl
Die Ersatzmitglieder haben grundsätzlich nur bei Vertretung ein Stimmrecht. Der BR kann mit absoluter Stimmenmehrheit zurücktreten. Davon sind alle BRM betroffen auch die dagegen gestimmt haben und alle Ersatzmitglieder. Der zurückgetreten BR bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Er ist verpflichtet unverzüglich einen Wahlvorstand zu bestellen.
Erstellt am 11.07.2006 um 15:55 Uhr von Mona-Lisa
@Hirnixxl,
wenn ich mir aber die Rn. 41 betrachte, können sehr wohl auch die Ersatzmitglieder mit zurücktreten.
...Dies dürfte idR als kollektiver Rücktritt umzudeuten sein....
Dann müsste der BR damit rechnen, dass es eine betriebsratslose Zeit bis zur Neuwahl gibt.
Erstellt am 11.07.2006 um 16:05 Uhr von Hirnixxl
@Mona-Lisa
Du hast vollkommen Recht. Aber, ich denke, mein Weg ist der zweckmäßigere weil der BR bis zur Neuwahl im Amt bleibt.
Erstellt am 11.07.2006 um 16:07 Uhr von Ramses II
Es ist hier zu unterscheiden ob einzelne BR-Mitglieder (auch geschlossen) ihren Rücktritt erklären, dann verlieren diese damit ihr Amt und Ersatzmitglieder rücken nach, oder ob der BR mit der Mehrheit seiner Mitglieder den Rücktritt beschliesst, dann rücken keine Erstazmitglieder nach, der BR hat Neuwahlen einzuleiten und er führt die Geschäfte des BR bis zur Neuwahl fort.
Also: Den Rücktritt BESCHLIESSEN!