Ich hätte da mal ne Frage zum §13 (3).

Nehmen wir mal an, der Betriebsrat möchte gerne zurücktreten, damit ein neuer Betriebsrat gewählt werden kann. Ist es vom Paragrafen her nötig, das der komplette Betriebsrat das beschließt, oder müssen bei diesem Beschluß auch alle Ersatzmitglieder mit beschließen.

Für mich ist das Unklar, weil wenn nur der Betriebsrat beschließt zurück zu treten, würden ja die Erstazmitglieder nachrücken.