Erstellt am 10.07.2006 um 14:29 Uhr von Viktor
Wenn die erforderliche Zahl von BR-Mitgliedern noch vorhanden ist, ist es nicht schädlich, wenn bei fehlenden Ersatzmitgliedern mal ein BR-Mitglied verhindert ist. Der BR ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der BR-Mitglieder anwesend sind. Erst wenn die Zahl dauerhaft (bei Euch) unter 7 fällt, sind Neuwahlen erforderlich.
Erstellt am 10.07.2006 um 14:38 Uhr von Heinz
wenn so kurz nach der Wahl 4 Nachrücker ihr Mandat niederlegen wollen, sollte man diesen mal tüchtig den Kopf waschen!! Das nennt man auch Missbrauch des Wählervertrauens. Innerhalb der Legislaturperiode kann`s immer mal sein, dass der eine oder andere die Segel streicht, weil sich persönliche Situationen verändert haben. Aber 3 Monate nach der Wahl und 4 auf einmal?!?!
Erstellt am 10.07.2006 um 16:15 Uhr von foxy
Hallo de Oecher,
mal abgesehen von der rechtlichen Seite, wenn soviel (insgesamt sogar 5) einen Rückzieher machen dann beschleicht mich der Verdacht daß es ein anderes Problem gibt.
Kann es evtl. Druck vom Arbeitgeber sein?, kann es sein daß sich im BR unterschiedliche Lager gebildet haben ?
Wie auch immer : ran an die Ursachen !
Erstellt am 10.07.2006 um 19:18 Uhr von de Oecher
Hallo foxy,
in der Tat gibt es noch ein paar Besonderheiten, die in meinen Augen das "Rückziehen" der Bewerber begünstigt, jedoch hat es nichts mit dem Arbeitgeber zu tun.
Wir (das Tochterunternehmen) wurden bis dato in gedulteter Form vom BR des Mutterunternehmens mitvertreten.
Ein Teil der Abspringer hätte sicher per Betreibsvereinbarung den alten Zustand wieder herstellen wollen.
@Viltor:
was mir dabei kofpzerbrechen macht sind die Erläuterungen zum Betriebsverfassungsgesetz §33.
Zitat aus dem buch:Betriesverfassungsgesetz 12. Auflage Bund-Verlag:
§33 Beschlüsse des Betriebrats, 1. Kommentar, 3. Satz:
"... Für verhinderte BR-Mitgl. sind Ersatzmitgl. zu laden. Erfolgt dies nicht, ist der BR an einer wirksamen Beschlussfassung gehindert (BAG v. 23.8.84, AP Nr. 17 zu § 103 BetrVG 1972, v. 28.4.88 AP Nr 2 zu § 29 BetrVG 1972 und BAG, BB 93, 1433)..."
Wie kann ich diesen einhalten, wenn ich keine Ersatzmitglieder habe??
Erstellt am 10.07.2006 um 23:35 Uhr von w-j-l
@ de Oecher
Gruß nach Aachen.
Entgegen der Ansicht von Viktor ist der BR beschlussfähig, wenn "mindestens" die Hälfte der BR-Mitglieder anwesend sind, und nicht "mehr als die Hälfte".
Diese Vorschrift zielt genau darauf, dass es vorkommen kann, dass der BR, nach Ausfall aller Nachrücker, unter die Sollzahl sinken kann. Dann kann es vorkommen, dass die BR-Größe geradzahlig wird. Nach dem Willen des Gesetzgebers, muss aber auch ein solcher BR immer noch Beschluss- und Arbeitsfähig sein.
Wenn diese Situation aber eingetreten ist, dann sind Neuwahlen geboten.
Erstellt am 10.07.2006 um 23:52 Uhr von Fayence
@ w-j-l
Hat Dich de Oecher mit seinem Erscheinen in diesem Forum so verzückt,dass eine solche Antwort von Dir kommt? ;-)
"Wenn diese Situation aber eingetreten ist, dann sind Neuwahlen geboten."
Auch wenn es sich, wie in der Fragestellung angesprochen, nur um eine passagere Unterschreitung handelt?
P.S. Sorry, konnte ich mir nicht verkneifen!
Erstellt am 18.07.2006 um 13:37 Uhr von w-j-l
@ Fayence,
ich habe mich nur gegen die grundsätzliche Aussage von Viktor gewandt. Die stimmt eben nur, wenn der BR aus einer ungeraden Zahl vom Mitgliedern besteht. Das Gesetz sagt nämlich aus gutem Grunde im §33 (2), dass der BR beschlussfähig ist, wenn m i n d s t e n s die Hälfte der BR-Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt, und "mindestens" die Hälfte ist eben nicht "mehr als die Hälfte", auch wenn es im Falle eines noch vollzählig besetzten BR egal ist.
Erstellt am 18.07.2006 um 14:45 Uhr von Fayence
@ w-j-l
Soll ich Deine letzte Antwort jetzt unter "Verböserung" oder besser unter "Zur Kenntnis genommen" memorieren? Bin mir da etwas unschlüssig...
Erstellt am 18.07.2006 um 17:39 Uhr von Rollie
Gibt es jetzt auch Gremien, die aus einer "graden" Anzahl bestehen ?
Erstellt am 19.07.2006 um 00:15 Uhr von Fayence
Rollie,
Du musst wissen, bei w-j-l ist alles möglich und er macht alles möglich! ;-)
Erstellt am 19.07.2006 um 00:19 Uhr von Kölner
@Rollie
Ich hätte eher nach halben BRM's gefragt...
Erstellt am 21.07.2006 um 09:13 Uhr von w-j-l
@Rollie
es gibt sehr wohl geradzahlige Gremien, nämlich dann, wenn keine Nachrücker mehr zur Verfügung stehen, und ein BR-Mitglied endgültig ausscheidet. Dann besteht ein z.B. bisher 9-köpfiger BR nur noch aus 8 Mitgliedern. Der ist dann bereits ab 4 Anwesenen beschlussfähig, und das ist so, bis neu gewählt wurde.
Und genau deshalb habe ich mich gegen die im Grundsatz falsche Feststellung von Viktor gewandt (Siehe §33 (2) BetrVG)
Erstellt am 21.07.2006 um 09:33 Uhr von Fayence
w-j-l,
Deine Argumentation ist mit Verlaub gesagt, hanebüchen!
Die "Hälfte der BR Mitglieder" bezieht sich auf die gesetzlich vorgeschriebene BR-Mitgliederzahl (bzw. auf die Ausnahme gem. §11 BetrVG)!
Erstellt am 21.07.2006 um 09:39 Uhr von Ramses II
Fayence,
es widerstrebt mir ja, aber dieses Mal muss ich w-j-l Recht geben.
Erstellt am 21.07.2006 um 09:45 Uhr von Fayence
Und mir widerstrebt es noch mehr, meinen hanebüchenen Einwand zurückziehen zu müssen. ;-)
Was hiermit geschehen ist!
Erstellt am 21.07.2006 um 12:45 Uhr von w-j-l
Und wie das jetzt? Hast Du selbst nachgelesen, oder nur weil Ramses II bestätigt?
Erstellt am 21.07.2006 um 12:53 Uhr von Kölner
@w-j-l
Du bist ja manchmal schon ein verbaler Amokläufer...
;-)
Erstellt am 21.07.2006 um 13:00 Uhr von w-j-l
Sorry, ich habe das ;-))) dahinter vergessen..
Natürlich liest Fayence selbst nach, aber hier halt nicht, wenn ich etwas sage, sondern erst wenn Ramses II bestätigt.
Außerdem, Kölner..... zähl mal die Amoklauf-Stiche in meinem Rücken, die mit "Fayence" signiert sind.
Erstellt am 21.07.2006 um 13:12 Uhr von Kölner
@w-j-l
Stimmt. Du müsstest eigentlich schon tot sein!
Ich korrigiere:
untoter verbaler Amoklaufläufer!
Erstellt am 21.07.2006 um 13:26 Uhr von Fayence
Lieber w-j-l,
Du solltest Dein Licht nicht unter den Scheffel stellen..! ;-))
Selbstverständlich habe ich mich durch intensives Studium der mir zur Verfügung stehenden umfangreichen Literatur auch auf meinen hanebüchenen Einwand vorbereitet!
Habe im Eifer des Gefechts, Dir gerne widersprechen zu wollen (Du kennst das ja) leider einen Punkt vergessen.
Da ich geneigt bin, Ramses II und auch Kölner manchesmal widersprechen zu wollen, habe ich ein zweites Mal nachgelesen!
Und weil ich zu meinen Fehlern stehe, habe ich weder Kosten noch Mühen gescheut, diesen Fehler, im Zeichen Deiner Wertschätzung auch kund zu tun.
Damit dürften die zahlreichen Wunden, welche ich Dir jemals zugefügt habe geheilt sein! Irgendwie muss ja auch Platz für neue geschaffen werden.
P.S. Ich war dennoch gerührt, dass besagter Herr Dir nur widerstrebend Recht gegeben hat!
"Rotfl"
Erstellt am 21.07.2006 um 15:21 Uhr von w-j-l
Alles klar. Du hast aber hoffentlich meinen Beiträgen entnommen, dass die nicht "beleidigt" klingen sollten, sondern im Geiste des lockeren "sich vor die Birne klatschen" in diesem Forum gemeint waren.
Erstellt am 21.07.2006 um 15:30 Uhr von Fayence