Bei uns steht demnächst die Wahl für den Wahlvorstand an (bisher betriebsratsloser Betrieb).
Es besteht noch Uneinigkeit, ob ich leitender Angestellter bin oder nicht.

Hier nun meine Frage:
Kann ich trotzdem in den Wahlvorstand gewählt werden oder nicht? Oder andersrum formuliert, können auch leitende Angestellte in den Wahlvorstand gewählt werden?

Vielen Dank schon mal im Voraus.