Erstellt am 08.07.2006 um 10:34 Uhr von Fayence
Hallo istanbul,
soll Eure Abteilung an eine andere Firma verkauft werden? Oder sollen die Arbeitnehmer dieser Abteilung an eine andere Firma verliehen werden?
Erstellt am 08.07.2006 um 18:04 Uhr von istanbul
Nein, unsere Abteilung soll nicht Verkauft werden sondern diese soll aufgelöst werden und für diese Abteilung einen Externe Firma Beauftragt werden.
Die Mitarbeiter von diese Abteilung die Lange jahre beschäftigt sind intern versetzt werden. Die kurz beschäftigten ( 1,5 bis 8 Jaher mit Abfindung gekündigt werden.
Kann der Arbeitgeber diese Abteilung auf solche weise auflösen und Externe Firma beauftragen.
Herzlichen Dank.
Erstellt am 08.07.2006 um 20:40 Uhr von Z.Ickig
"Kann der Arbeitgeber diese Abteilung auf solche weise auflösen und Externe Firma beauftragen."
Ja, das darf er. Allein der Unternehmer darf entscheiden, ob und in welchem Umfang er seinen Betrieb führt oder ob er ihn überhaupt weiterführt. Man kann ihn also nicht zwingen, eine bestimmte Abteilung zu behalten.
Erstellt am 10.07.2006 um 23:05 Uhr von istanbul
Hallo Z.Ickig
Was Regelt überhaupt das Betriesverfassungsgesetzt???
An wen richtet sich überhaupt dieses Gesetz. Ist es für den Arbeitgeber oder für den Arbeitnehmer.
Es wäre sehr nett wenn du mir auch dazu genauere Informationen darüber geben könntest.
Vielen Dank schon mal im Voraus!