Erstellt am 07.07.2006 um 08:20 Uhr von Saluk
Hallo iwimnia,
was ist ein "Gespräch mit dem Arbeitgeber"?
Laut §82 BetrVG (2): "Der Arbeitnehmer kann verlangen, ... dass mit ihm die Beurteilung seiner Leistungen und sowie die Möglichkeiten seiner beruflichen Weiterentwicklung ... erörtert werden. Er kann ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen."
Das wäre immerhin ein Ansatz.
Grüße
Saluk
Erstellt am 07.07.2006 um 09:04 Uhr von paula
Vorsicht mit dieser Vorschrift! Sie gilt wirklich nur für die dort genannten Fälle und ist nicht unbedingt weit auszulegen. Das BAG hat erst kürzlich entschieden, dass aus dieser Vorschrift z.B. nicht abzuleiten ist, dass der Mitarbeiter einen BR zu einem Gespräch über einen Aufhebungsvertrag hinzuziehen darf.....
Erstellt am 07.07.2006 um 18:51 Uhr von Z.Ickig
Hier ein interessanter Auszug aus der von Paula gemeinten Entscheidung des BAG ( Az: 1 ABR 53/03), der sich zu dieser Frage genau äußert:
Ein genereller Anspruch des Arbeitnehmers darauf, bei jedem mit dem Arbeitgeber geführten Gespräch ein Betriebsratsmitglied hinzuzuziehen, folgt aus dem Betriebsverfassungsgesetz nicht.
Vielmehr regeln § 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 und § 84 Abs. 1 Satz 2 BetrVG das Recht des Arbeitnehmers auf Hinzuziehung eines Betriebsratsmitglieds jeweils bezogen auf bestimmte Gegenstände und Anlässe.
Aus diesem gesetzlichen Zusammenhang folgt im Umkehrschluss, dass der einzelne Arbeitnehmer keinen betriebsverfassungsrechtlichen Anspruch darauf hat, zu den von diesen Vorschriften nicht erfassten Personalgesprächen ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen.