Guten Morgen,
unser BR (50% neue, unerfahrene Mitglieder) will nach §37 / 6 BetrVG 4 der neuen Mitglieder auf Seminare BetrVG 2 sowie Arbeitsrecht 1 schicken. Beschluß wurde entsprechend gefaßt und AG mitgeteilt.
Dieser lehnte die Seminare ab mit 2 Begründungen:
1. Bei BetrVG 2 ist ihm der Veranstaltungsort zu weit weg (Reisekosten zu hoch)
2. Bei Arbeitsrecht 2 meint er, diese Kenntnisse könnten durch die BR-Tätigkeit selbst erlangt werden oder von den "alten" BR-Mitgliedern vermittelt werden.
Dazu 2 Fragen:
Hat der AG mit dieser Argumentation Aussicht auf Erfolg.
Da der BR die Teilnahme auf jeden Fall durchsetzen will, wie ist die weitere Vorgehensweise?