Erstellt am 06.07.2006 um 08:56 Uhr von Müllmann
Hallo iwimnia,
der BR hat das Recht und die Pflicht Schulungen zu besuchen.
Such mal hier im Forum nach "Recht auf Schulung" "oder "Pflicht zur Schulung"
1. Näher aber 200€ teurer ist auch nicht die Lösung
2. Ist nicht zulässig!
Schau mal hier: http://www.komsem.de/hilfe/br_schulungsanspruch0.html
Erstellt am 06.07.2006 um 09:02 Uhr von simone
Guten Morgen,
ich hänge mich hier auch gleich mit einer Frage dran: Wenn Seminarbeginn am 1. Tag (120 km entfernt) erst um 9.00 Uhr, muß ich die Zeit vorher arbeiten (Dienstbeginn 6.00 Uhr)?
Danke
Erstellt am 06.07.2006 um 09:19 Uhr von Ramses II
Warum startet Ihr mit BetrVG 2 und nicht mit BetrVG 1? Macht das Sinn? Ich würde davon abraten, eher empfehlen auf BetrVG 3 zu verzichten.
Die Grundlagenschulungen sind ein Individualanspruch der BRM. Den kann und darf der AG nicht ablehnen. Abgesehen davon ist es natürlich völliger Mumpitz zu meinen, dass gerade Arbeitsrecht durch die BR-Tätigkeit an sich erlangt werden kann (oder habt Ihr ständig einen Anwalt in der Sitzung?).
Ich nehme an, dass es zu Anfang der Amtszeit wieder einmal nur darum geht die Reviere zu markieren. Erfahrungsgemäß wirkt es Wunder wenn der BR den Beschluß "Der BR beschließt Herrn RA Winkel-Advokat mit der Vertretung des BRs in der ersten Instanz in der Angelegenheit 'Grundlagenschulungen Meyer, Müller, Schulze' zu beauftragen." dem Arbeitgeber mitteilt.
Erstellt am 06.07.2006 um 10:30 Uhr von Rollie
Gut, aber der BR kann sich natürlich auch kritisch fragen lassen, ob es zwingend nötig ist, gleich 4 Leute auf den Arbeitsrechtskurs zu schicken. Da sollte man auch die Verhältnismäßigkeit zur Anzahl des Gesamtgremiums betrachten
Erstellt am 06.07.2006 um 10:34 Uhr von Ramses II
Rollie,
Du hältst es also für ausreichend wenn nur ein Teil des BR Grundlagenschulungen erhält?
Hältst Du es auch für ausreichend wenn nur ein Teil der Maurer auf einer Baustelle gelernt hat wie man mauert?
Erstellt am 06.07.2006 um 13:16 Uhr von DerOlli
@Ramses II
Hi HI HI HI ;-)
Ist aber völlig richtig, den WIR prüfen und entscheiden. Und für Neulinge ist BR1 auch ganz wichtig!
Erstellt am 06.07.2006 um 13:35 Uhr von simone
und jetzt bitte noch ganz kurz zu meiner Frage...
Erstellt am 06.07.2006 um 13:43 Uhr von DerOlli
1 Seminartag = 1 Arbeitstag unabhängig von den Anfangszeiten!
Erstellt am 06.07.2006 um 13:45 Uhr von simone
Ich dank auch recht schön :-)
Erstellt am 06.07.2006 um 15:23 Uhr von Rollie
@Ramses II,
Zugegeben, wenn der Kopf was anderes denkt, als die Finger tippen.
An der grundsätzlichen Aussage will ich festhalten, das der BR abwägen sollte, ob eine Notwendigkeit besteht, das immer alle BRM einen bestimmten Kurs besuchen müssen.
Hinsichtlich Arbeitsrecht gebe ich Dir recht, eine Thematik, die jedes BRM als Teil der Grundlagenschulung besuchen sollte.
Erstellt am 06.07.2006 um 15:59 Uhr von packer
hi simone,
wir reisen sogar am abend vorher an. damit sind wir ausgeruht und können die inhalte der schulung wunderbar aufnehmen :)
unser AG versucht es jedesmal, scheut aber eine gerichtliche prüfung wie der teufel das weihwässerchen. warum ist ja wohl klar.
und ich bin ein verfechter davon, daß jeder BR auch seine eigenen grundkurse besucht. geht es um spezialthemen ist es natürlich oftmals quatsch alle BR`s hinzuschicken.
gruß,
packer