Erstellt am 04.07.2006 um 12:21 Uhr von Rollie
Die Mitarbeiterzahl reicht nicht aus, um eine Freistellung durchzusetzen und eine Teilfreistellung bedarf der Zustimmung des AG's.
Allerdings steht es dem VS als BR-Mitglied ja frei, sich in soweit von der Arbeit für BR-Tätigkeit abzumelden, wie es für die Erledigung notwendig ist.
Ich habe schon AG erlebt, die dem VS eine Teilfreistellung angeboten haben, damit die BR-Arbeit planbar wird und nicht unregelmäßig durch Abmeldung die Arbeit unterbrochen wird.
Erstellt am 04.07.2006 um 12:48 Uhr von Kölner
Interessant fände ich - ausgehend von der Überschrift dieser Frage - wie die Klageschrift aussehen könnte.
;-)
Erstellt am 04.07.2006 um 13:31 Uhr von pit47
Hallo Adolf,
bei uns sind auch nur 195 MA im Betrieb beschäftigt. Also keine Freistellung nach § 38 BetrVG.
Um dir BR-Arbeit korrekt zu erledigen, melde ich mich jeden Tag mit folgenden Text (per E-Mail) bei meinen Vorgesetzten ab:
Hiermit melde ich Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG wegen ordnungsgemäßer Durchführungen von Betriebsratsaufgaben am XXXX, den TT.MM.JJ, von 07:00 bis 15:18 Uhr an. Ich bin erreichbar im Betriebsratsbüro oder unter Telefon XXX.
Erstellt am 04.07.2006 um 13:34 Uhr von Kölner
@pit47
Noch keinen Ärger deswegen bekommen?
Erstellt am 04.07.2006 um 13:43 Uhr von pit47
@Kölner,
bisher noch nicht, ich führe aber ein Arbeitstagebuch, falls der AG Erklärungen zu meiner BR-Tätigkeit haben möchte.
Erstellt am 04.07.2006 um 13:47 Uhr von Kölner
@pit47
Entschuldige meine Unwissenheit: BRV?
Übrigens:
Der AG ist ja die eine Seite der Medaille, das Gremium, die konkreten Umstände die andere...
Erstellt am 04.07.2006 um 13:58 Uhr von pit47
@Kölner,
ich bin stellv. BRV, Schriftführer des BR, WA-Mitglied und im Bewertungsausschuß für Verbesserungsvorschläge. Außerdem noch Schwerbehindertenvertreter.
Da fällt einiges an Arbeit an.