Erstellt am 04.07.2006 um 12:06 Uhr von Rollie
Zumindenst hinsichtlich dem im AV definierten Urlaubsgeld hätte ich Zweifel an der Wirksamkeit einer solchen BV.
Erstellt am 04.07.2006 um 12:10 Uhr von DocPille
Hallo,
Betriebsvereinbarung kann vertragliche Regeln nicht verschlechtern
Mainz (dpa) - Eine Betriebsvereinbarung kann die vertraglich festgelegten Arbeitsbedingungen eines Beschäftigten nicht verschlechtern. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Dienstag bekannt gewordenen Urteil. Vielmehr könnten die vertraglichen Regelungen nur einvernehmlich mit dem Mitarbeiter abgeändert werden (Az.:7 Sa 341/04).
Das Gericht gab damit der Klage einer Kassiererin gegen ihren Arbeitgeber statt. Die Klägerin hatte in ihrem Arbeitsvertrag vereinbart, dass sie nur in zwei Schichten, und zwar im Rhythmus zwei Frühschichten, eine Spätschicht arbeiten müsse. In einer Betriebsvereinbarung wurde ein Drei-Schichten-Modell beschlossen. Die Klägerin weigerte sich unter Hinweis auf den Arbeitsvertrag, diese Vereinbarung zu akzeptieren.
Das LAG sah die Weigerung als berechtigt an. Weder das Weisungsrecht des Arbeitgebers noch eine Betriebsvereinbarung hätten dann unmittelbaren Einfluss auf den Arbeitsvertrag, wenn sie sich für den Beschäftigten nachteilig auswirkten.
Erstellt am 04.07.2006 um 12:40 Uhr von Kölner
Wie seid Ihr denn drauf?
BV über Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Erstellt am 04.07.2006 um 12:54 Uhr von DocPille
@Kölner
Natürlich nicht,habe mich mal wieder unzureichend ausgedrückt:
Diese BV ist ungültig,Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen können nicht Gegenstand einer BV sein.
Diese Vorschrift gilt unabhängig davon,ob der AG tarigebunden ist oder nicht.
Ausnahme:der TV lässt den Abschluss ergänzender BV'S ausdrücklich zu(§77 Abs.3 BetrVG).