Erstellt am 03.07.2006 um 11:50 Uhr von Saluk
Lies dir bitte BetrVG §25 (2) durch. Je nach Wahlverfahren ist da die Liste zu berücksichtigen oder das EM mit der nächsthöheren Stimmenzahl.
Wenn dadurch aber das Verhältnis der Geschlechter nach §15 Abs. 2 nicht mehr gewahrt ist, ist dann das Geschlecht maßgebend. Das bedeutet aber nicht "w für w/m für m" sondern nur, dass die Quote gesichert sein muss. Wenn von einem Geschlecht keine Nachrücker mehr da sind, wird dann natürlich wieder nach Liste oder Stimmenzahl entschieden.
Grüße
Saluk
Erstellt am 03.07.2006 um 12:13 Uhr von PeterSchwarzer
Die Berechnung wer für wen "nachrutscht" kann sehr kompliziert sein.
Lösung:
Gebe das Wahlergebnis in diese Software ein und sie errechnet automatisch das richtige Ersatzmitglied, aus der richtigen Liste inkl. Begründung (wer von welcher Liste, Geschlecht in der Minderheit usw.).
Hier Software download: http://www.betriebsratgeber.de/software/
Erstellt am 04.07.2006 um 06:24 Uhr von Frank B.
Ich bin da sehr skeptisch im Bezug auf die Software. Hier im Forum wurde während der BR- Wahlen heftig diskutiert, das keine Software das Geschlecht in der Minderheit berücksichtigte. Also Vorsicht.
Erstellt am 04.07.2006 um 08:37 Uhr von pepenella
Herzlichen Dank.
Mir ist jetzt klar, wer wann nachrückt.
In unserem Fall: die nächsthöhere Stimmzahl (Minderheit wird nicht berührt, somit nicht zu berücksichtigen).
Erstellt am 05.07.2006 um 11:15 Uhr von wirtin70
Das ist ja super aber wie ist es dann wenn 3 die gleiche Stimmzahl haben???? Wer kommt dann als Ersatzmitglied in Frage wenn einer benötigt wird?
Erstellt am 05.07.2006 um 11:18 Uhr von pepenella
Ich denke, da ist dann die Reihenfolge auf dem Stimmzettel ausschlaggebend.
Erstellt am 05.07.2006 um 11:21 Uhr von Ramses II
Nein! Nicht die Reihenfolge auf dem Stimmzettel, sondern es muß EIN MAL gelost werden.
Erstellt am 05.07.2006 um 11:30 Uhr von pepenella
Danke Ramses,
gut dass wir mal drüber gesprochen haben.
War mir auch neu, also bei sowas niiiiiiiiiiiiiiie auf das Gefühl verlassen.
Erstellt am 16.07.2006 um 23:41 Uhr von PeterSchwarzer
@Frank B.
....Ich bin da sehr skeptisch ....
1. War es die Wahlsoftware. Der Fehler war kein Fehler, sondern Rechtsprechung
2. Ist diese Unstimmigkeit seit Monaten beseitigt.
3. Die Software für Betriebsräte ist ein ganz anderes Produkt.
Überzeuge Dich selbst
download: http://www.betriebsratgeber.de/software/
PS: Den Elchtest wird Mercedes auch nie los
Erstellt am 17.07.2006 um 13:35 Uhr von Ramses II
Peter,
provokante Frage:
Wärest Du (oder die WAF) denn bereit auf die Korrektheit der Softwareergebnisse eine hochwertige Wette abzuschließen?
Der Daimler hat schließlich auch viel Geld investiert... ;-)
Erstellt am 18.07.2006 um 15:04 Uhr von Ramses II
War die Frage jetzt zu provokativ oder verhandelt Ihr noch mit Eurem Kreditinstitut?
Erstellt am 18.07.2006 um 18:17 Uhr von Fayence
Das Angebot müsste -nicht nur vermutlich- mit ein paar Ausschlussklauseln versehen werden; liegt deswegen erstmal in der Rechtsabteilung! ;-)
Erstellt am 18.07.2006 um 20:57 Uhr von PeterSchwarzer
@Ramses II
Haben (fast) alle Urlaub. Sorry
Ja ! Für die Hilfe bei der Fehlerbeseitigung würden wir uns erkenntlich zeigen.
Je höher der Nutzen - je Höher der Betrag.
PS: Nur ein Abendessen mit Fayence kann ich nicht versprechen :-)
Erstellt am 18.07.2006 um 22:41 Uhr von Ramses II
Was soll das denn heißen: "NUR ein Abendessen mit Fayence"?
Das ist aber sehr herabwürdigend.
Erstellt am 18.07.2006 um 22:45 Uhr von Kölner
@PeterSchwarzer, Ramses II
Ich bin zwar nicht der Fachmann für Wahlergebnisse, aber m.E. ist die Software mittlerweile wirklich wettfähig!
Erstellt am 18.07.2006 um 23:06 Uhr von Ramses II
Du meinst also "ein Monatssalär von Peter BRITTING gegen ein Monatssalär von Ramses II"?
Erstellt am 19.07.2006 um 00:05 Uhr von Fayence
Lieber Schwarzer Peter,
Du hast gut daran getan, nichts zu versprechen, was Du nicht halten kannst!
Aber vielleicht bin ich ja bestechlich? ;-))
P.S. Ich wollte mich immer schon mal von Herrn Wohlfart in der Schwarzwaldstube bekochen lassen. Und von mir aus darf Ramses II für sein "NUR" auch mit.
Erstellt am 19.07.2006 um 00:11 Uhr von Kölner
Erstellt am 19.07.2006 um 00:12 Uhr von Fayence
Erstellt am 19.07.2006 um 00:18 Uhr von Ramses II
Um die Traube bin ich auch schon mal herumgeschlichen, bin dann aber zum Pudelstein weitergewandert ...
Vom Herrn Wohlfart werde ich mich aber wohl mal im kommenden Winter bekochen lassen, im Palazzo...
Erstellt am 19.07.2006 um 00:20 Uhr von Kölner
Er kommt....
...der König!
Erstellt am 19.07.2006 um 00:33 Uhr von Fayence
Ramses II,
das war ja nun die falsche Antwort! :-)
Palazzo ist sicherlich ganz amüsant, diese Art von Gastronomie kenn ich noch unter Pomp Duck and Circumstance von Herrn Witzigmann.
Auf, dass der Schwarze Peter jetzt nicht noch auf die Idee kommt, Dein Angebot "ein Monatssalär von Peter BRITTING gegen ein Monatssalär von Ramses II" könne für W.A.F. ein lohnenswertes Geschäft sein.