Erstellt am 03.07.2006 um 09:13 Uhr von Kölner
Nein.
Da kann sich der AG denjenigen/diejenige aussuchen, den er als Stabsteil am besten geeignet erscheint.
Erstellt am 03.07.2006 um 10:30 Uhr von Fayence
@ Kölner
Bezüglich der Ausschreibung stimme ich Dir zu.
Allerdings würde ich den § 98 BetrVG berücksichtigen!
Erstellt am 03.07.2006 um 14:00 Uhr von spartacus
@ Kölner
Ich glaube nicht das der AG sich jemanden "ausgucken" kann. Es sei denn, jeder hat die Lehrgangabescheinigung als Qualitätsmanager in der Tasche. was ist mit der Eingruppierung(Gehalt)wenn die Kollegin zusätzliche höherwertige Aufgaben bekommt?
Erstellt am 04.07.2006 um 13:12 Uhr von Kölner
@spartacus
Warum soll der AG sich nicht den MA für QM aussuchen können, den er will? Der QM-Beauftragte brauchte noch nicht mal eine geeignete Ausbildung besucht zu haben.
Zudem: Wer sagt denn das der Kollege deshalb mehr Geld bekommen muss nur weil er mit QM hantiert?