Hallo an alle!

In unserer Firma orientiert sich die persönliche jährliche Gehaltserhöhung an der Erreichung von vereinbarten Zielen. Die Personalgespräche finden immer Anfang April statt und sollten Ende April abgeschlossen sein. In den Bögen wird die Gehalterhöhung festgehalten, Ziele vereinbart, .... Der Ablauf der Gespräche soll gewissen Formalien folgen, die in einem extra Dokument festgehalten sind.
Dieses Jahr läuft es besonders chaotisch mit den Bögen. Wir (als BR) haben viele Beschwerden bekommen, dass die Personalgespräche "zwischen Tür und Angel" gehalten wurden, Bögen bis jetzt nicht an den Arbeitnehmer zur Unterschrift gingen, Ziele an mehrere Mitarbeiter vergeben wurden (die sich aber ausschließen), Mitarbeiter gar nicht wussten, wie Ihre Gehalterhöhung aussieht (erst anhand der Gehaltsabrechnung) ...

Daraufhin wollten wir als BR stichprobenmäßig die Bögen einsehen und haben einige Abteilungen ausgewählt, von denen wir die Bögen sehen wollten (Nur so könnten wir die Anonymität der Mitarbeiter, die sich an uns gewendet haben, gewährleisten). Nach längerem hin und her lehnt der AG dies nun ab mit dem Verweis auf §83 BetrVerfG. (Einsicht in die Personalakte ist dem Mitarbeiter zu gewähren und dieser kann ein Mitglied des BR zur Einsichtnahme hinzuziehen).

Wir sind jetzt etwas am Zweifeln, ob er recht hat oder nicht. Wir wollen ja keine Einsicht in die Personalakten der Mitarbeiter sondern in eine Auswahl der Gesprächsbögen dieses Jahres.
Lt. §80 müssen wir darüber wachen, dass die zugunsten der Mitarbeiter geltenden Vorschriften, ... eingehalten werden und man muss uns jederzeit die erforderliche Unterlagen zur Verfügung stellen.

Wie sollen wir aber überprüfen, ob die Bögen korrekt ausgefüllt und unterschrieben sind, wenn wir sie nicht einsehen dürfen?

Wie seht ihr das?

Danke!