Hallo !
Meine Frage:
Sind alle Versetzungen unter 1 Monat nicht mitbestimmungspflichtig.
Wir haben 9 Einrichtungen ( ambulante Pflege) in verschiedenen Ortschaften.
In jede Einrichtung andere Kollegen , Patienten , Vorgesetzte, längere Anfahrtszeiten.
Wir sind als BR der Meinung, dass
eine Versetzung in eine andere Einrichtung unter 1 Monat auch Mitbestimmungspflichtig ist
obwohl sich die Aufgaben nicht ändern aber alles andere und zwar erheblich.