Erstellt am 30.06.2006 um 12:47 Uhr von tuj
Der Schulungsplan ist ein gute Idee. So können sich Betriebsratmitglieder auch auf spezielle Themen spazialisieren (z.B. Einstellung, Versetzung, Kündigung usw.).
Deine Kollegen irren sich. Sie müssen an Schulungen teilnehmen.
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt.
Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).
Erstellt am 30.06.2006 um 13:57 Uhr von viktor
Deine Kollegen haben wohl nicht ganz die richtige Einstellung zu ihrem Amt. Keine Zeit ist schon der verkehrte Ansatz. Vielleicht sollten sie mal eine Schulung besuchen.
Zumindest solltest Du Dich nicht von Deinem Schulungswillen abbringen lassen.
Erstellt am 30.06.2006 um 14:14 Uhr von Lotte
Hallo Kathinka,
vielleicht fühlen sich deine BR Kollegen mit diesem Schulungsplan ja etwas gemaßregelt, da sie ja wohl noch nicht so viele Schulungen gemacht haben.
Wie wäre es, wenn Du erstmal für Dich Deinen Schulungsanspruch durchsetzt?
Wenn Du dann begeistert [hoffentlich ;-)] wiederkommst, kommen die anderen vielleicht auch auf den Geschmack?
Manche Dinge dauern leider ein bißchen
Erstellt am 30.06.2006 um 21:10 Uhr von MG
Über die Notwendigkeit von Schulungen gerade im Bereich des BetrVG muss nicht gesprochen werden, aber bei mir tauchen weitere Fragen auf:
1. Muss man nicht erst die Grundseminare besucht haben, bevor man sich auf spezielle Schulungen anmelden kann???
2. Was kann ich machen, wenn mein BR (Ich bin BR-Mitglied) eine Fortbildung ablehnt, weil der Veranstalter keine Gewerkschaft ist?
3. Brauche ich die Zustimmung des BR um an einem Seminar teilzunehmen, wenn der AG dem schon zugestimmt hat??
lieben Gruß
und viel Erfolg
Erstellt am 04.07.2006 um 18:10 Uhr von MG
Also der letzte Stand und was kann man dagegen überhaupt machen ...
Der Antrag auf FB wird diskutiert - von 6 stimmen 4 dafür, eine dagegen (die Vorsitzende) und eine Enthaltung.
Die Vorsitzende fragt noch mal nach, und stimmt erneut ab - Ergebnis 3 dafür, 1 dagegen, 2 Enthaltungen - ergo ist der Antrag beim zweiten Mal abstimmen, die erhobenen Hände waren eindeutig zu sehen, abgelehnt
Wie gehe ich damit um?????????????
wenn eine Wahl auf diese Art und Weise manipuliert wird??
Lieben Gruß
und echt sauer.
Erstellt am 04.07.2006 um 18:14 Uhr von Kölner
@MG
Das ist mir ein wenig zu kompliziert.
Warum stimmen nur 6 ab?
Erstellt am 04.07.2006 um 18:22 Uhr von MG
weil wir nur 7 sind ....
sorry für meinen Fehler im falschen Thread
Erstellt am 04.07.2006 um 18:42 Uhr von Kölner
Und warum stimmen nicht sieben ab?
Erstellt am 04.07.2006 um 18:45 Uhr von MG
Erstellt am 04.07.2006 um 18:50 Uhr von Kölner
Dann neu abstimmen - wenn selbige überhaupt gültig war (Ersatzmitglieder?).
Und ggf. immer und immer wieder!